AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 00:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6a4e5f62-37f2-4766-8d41-b12023cd9ea5/

Umbau zum Kabelendmast der 110-kV-Ltg. Fenne – Burbach, Mast 20

Notice-ID: 6a4e5f62-37f2-4766-8d41-b12023cd9ea5 · Procedure-ID: c06b552b-de7b-4a5e-ba26-ac8bc71febe4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Saarbrücken Netz AG, Saarbrücken
Veröffentlicht
01.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44212221 — Baumaterialien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Stadtwerke Saarbrücken Netz AG, als Auftraggeber plant als Gegenstand dieser Ausschreibung den Umbau von Mast 20 der 110-kV-Ltg. Fenne – Burbach zum Kabelendmast und die damit verbundenen Demontage des Leitungsabschnittes Mast 20 bis Mast 21 der o.g. Hochspannungsfreileitung. Anlass des Umbaus ist die Ersatzerneuerung von den beiden 110-kV-Hochspannungskabelsystemen über eine Trassenlänge von ca. 1.950m zwischen dem Freileitungsmast und dem Umspannwerk Burbach. An Mast 20 soll der Übergang zur Freileitung erfolgen. Der bestehende Kabelendmast 21 wird nicht mehr benötigt und soll abgebaut werden. Die Maßnahme ist in zwei zeitliche Arbeitsabschnitte geteilt und soll spätestens am 30.11.2026 abgeschlossen sein.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren noch offen: Keine Angebote eingegangen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Saarlandes, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).