Mit dem Angebot einzureichen gem. Eigenerklärung zur Eignung Teil II:
Angaben zum Eintrag in ein Berufsregister, insbesondere in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer bzw., dass das Unternehmen zu keiner Eintragung in v. g. Register verpflichtet ist.
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Nachweis über die Gewerbeanmeldung, Berufsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
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Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen siehe Hinweis unter Weitere Bedingungen zur Qualifizierung, Zusätzliche Information (BT-772) Ziffer 1.