AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 09:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6a61eecc-7ad5-4453-abb4-0ec7ae0d18a8/

Rahmenvereinbarungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Mitarbeitenden (2 Lose)

Notice-ID: 6a61eecc-7ad5-4453-abb4-0ec7ae0d18a8 · Procedure-ID: 73edfc19-c9fb-43c0-902a-82388a6438bd

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle -, Heidelberg
Veröffentlicht
29.05.2026
Frist (Submission)
01.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85147000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätztes Rahmen-Volumen
397.743 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Rahmenvereinbarungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Mitarbeitenden (2 Lose)

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Arbeitsmedizin

Geschätzter Wert
245.045 €

Los 2 — Arbeitssicherheit

Geschätzter Wert
152.698 €

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).