AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/6a626b2d-caaa-4c97-9823-a655ef7f9859) · Abgerufen am 14.08.2026 13:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6a626b2d-caaa-4c97-9823-a655ef7f9859/

Sanierung des Quartiers am Neuen Rathaus Bamberg - Schadstoffsanierung

Notice-ID: 6a626b2d-caaa-4c97-9823-a655ef7f9859 · Procedure-ID: 8adf6655-b7df-4edb-9364-5fceda929910

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag des Immobilienmanagement / Abt. Hochbau, Bamberg
Veröffentlicht
06.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45200000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Nachfolgend beschriebene Schadstoffsanierungsarbeiten umfassen im Wesentlichen die für die „Sanierung des Quartiers am Neuen Rathaus, Bamberg“ im Vorfeld der Hauptbaumaßnahme notwendigen Schadstoffsanierungsarbeiten. Hinsichtlich der Baustelleneinrichtung und dem Bauablauf ist zu beachten, dass zeitgleich noch in Teilbereichen des Gesamtkomplexes Verwaltungsnutzung stattfindet. Hier ist hinsichtlich des Bauablaufes eine enge Koordinierung mit der Bauleitung notwendig. Weiterhin erfolgen die Arbeiten abschnitts- bzw. geschossweise.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Keine Angebote eingegangen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).