AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 08:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6a8a6ac7-5afc-4fc5-bc2b-ddbc81372ea5/

Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft -Landkreis Limburg-Weilburg- Schiede 43, 65549 Limburg

Notice-ID: 6a8a6ac7-5afc-4fc5-bc2b-ddbc81372ea5 · Procedure-ID: ff20a88b-fc88-4930-9f78-90dae342f771

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Stammdaten

Auftraggeber
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg -Zentrale Ausschreibungsstelle-, Limburg
Veröffentlicht
17.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50324200 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV-V4 Der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg verwaltet 75 kreiseigene Liegenschaften. Die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel wird in fünf Losen ausgeschrieben: - Los 1: Bereich Nord - Los 2: Bereich Ost - Los 3: Bereich Süd - Los 4: Bereich West - Los 5: Verwaltung Ziel der Prüfung ist es, die Betriebssicherheit aller ortsfesten und ortsveränderlichen Geräte festzustellen. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu berücksichtigen.

Lose

5 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.11.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
07.04.2026
Zuschlagsentscheidung
25.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).