AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.04.2026 13:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6abf985e-07a6-421a-809e-ef8bbfe96aaf/

Maya mare, Sanierung Wellenbecken

Notice-ID: 6abf985e-07a6-421a-809e-ef8bbfe96aaf

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Stammdaten

Auftraggeber
Maya mare GmbH & Co. KG, Halle (Saale)
Veröffentlicht
06.05.2025
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Im Zuge der Sanierung des Wellenbeckens ist der komplette Bodenbelag (Fliesen und Abdichtung) sowie die unterste Reihe der Wandfliesen abzubrechen und zu entsorgen. Anschließend erfolgt die Herstellung der neuen Abdichtung sowie die Belegung mit neuen Fliesen. - Abbruch und Entsorgung von ca. 460 m² Fliesen (Bodenfläche) inkl. Abdichtung - sorgfältiger Abbruch und Entsorgung von ca. 30 m² Fliesen (Wand und Bodenflächen) ohne Abdichtung - ca. 460 m² Untergrund abfräsen - ca. 460 m² unebene Wand- und Bodenflächen spachteln - Grundierung ca. 460 m² - ca. 90 m Dichtband in Eckbereichen einbringen - ca. 490 m² Abdichtung aufbringen - ca. 110 m neue Abdichtung an vorhandene Abdichtung anarbeiten - ca. 50 Einbauelemente (Abläufe, Luftsprudelanlagen, Leuchten) in Boden- und Wandflächen eindichten - ca. 490 m² Fliesen (ca. 12,5 x 25 cm) liefern und fachgerecht an Boden und Wandflächen verlegen (inkl. Schneidarbeiten und Anpassungen Boden zu Wand) - Fliesen an ca. 50 Einbauelemente anarbeiten - Fliesen auf einer Länge von ca. 110 m Fliesen an vorhandene Fliesen anarbeiten (in Boden- und Wandbereichen) - ca. 490 m² geflieste Flächen (Boden und Wand) verfugen, inkl. Ausbildung von Dehnfugen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).