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Schadstoffsanierung und Abbruch am Schulstandort B. Traven Gemeinschaftsschule Bauteile D, E und I
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →
Beschreibung
Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend HOWOGE) plant auf dem 23.640m² großen Baugrundstück am Recklinghauser Weg 26 im Bezirk Berlin-Spandau die Sanierung und Erweiterung der B.-Traven-Gemeinschaftsschule. Die zu vergebenden Leistungen betreffen Schadstoffsanierungen und Abbrüche im laufenden Schulbetrieb.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Schadstoffsanierung und Abbruch von Bauteilen einer Schule.
- Die Arbeiten finden im laufenden Schulbetrieb statt und erfordern besondere Rücksichtnahme.
- Erforderlich sind Nachweise über Fachkunde und Erfahrung in der Schadstoffsanierung und im Abbruch.
- Erfüllungsort ist Berlin.
Die Ausschreibung betrifft die Schadstoffsanierung und den Abbruch von Bauteilen D, E und I am Schulstandort B.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die Angaben stellt die Vergabestelle ein Formular zur Verfügung, das zwingend zu verwenden ist. 1.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB und MiLoG Die Vergabestelle behält sich vor Auskünfte einer Wirtschaftsauskunftei über den Bonitätsindex der Bewerber einholen. Die Wirtschaftsauskünfte werden von der Vergabestelle überprüft und eine eigene Bonitätsbewertung angestellt. Bei einem Bonitätsindex von größer als 3 (Überdurchschnittliches Ausfallrisiko) wird der Bewerber zur Stellungnahme und zur Nachreichung weiterer Erklärungen und Nachweise zur Begründung der Eignung, ggf. auch im Rahmen eines Aufklärungsgespräches, aufgefordert. Die Vergabestelle behält sich auch sonst vor, weitere Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abzufordern.
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Gesamtjahresumsatz
Für die nachfolgenden Erklärungen ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, das die Vergabestelle zur Verfügung stellt, zwingend zu verwenden: 2.) Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren in Euro netto. Die Vergabestelle behält sich vor, auf eigene Kosten Auskünfte einer Wirtschaftsauskunftei über den Bonitätsindex der Bieter einzuholen. Die Wirtschaftsauskünfte werden von der Vergabestelle überprüft und eine eigene Bonitätsbewertung angestellt. Bei einem Bonitätsindex von größer als 3 (Überdurchschnittliches Ausfallrisiko) wird der Bieter zur Stellungnahme und zur Nachreichung weiterer Erklärungen und Nachweise zur Begründung der Eignung, ggf. auch im Rahmen eines Aufklärungsgespräches, aufgefordert. Die Vergabestelle behält sich auch sonst vor, weitere Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abzufordern. Bei Konzerngesellschaften kann der Nachweis bezogen auf den Gesamtkonzern erbracht werden. Mindestanforderungen zu 2.) Es werden nur solche Bieter zugelassen, die einen Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen im Mittel der letzten drei Jahre in Höhe von 1,5 Mio. Euro ohne Umsatzsteuer nachweisen können. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz addiert. Entsprechendes gilt für Nachunternehmer, auf deren Ressourcen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Folgende Angaben sind durch Eigenerklärung zu erbringen und anhand von Dokumenten nachzuweisen: 4) Nachweis der Berechtigung/Eignung des Bieters zur Teilnahme am elektronischen Nachweis-verfahren für gefährliche Abfälle mit System ZEDAL. 5) Nachweis, dass der Bieter über einen Betriebsbeauftragten für Arbeitsschutz und Sicherheit verfügt 6) Sachkundenachweis für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen nach TRGS 519 7) Sachkundenachweis zum Arbeitsschutz im kontaminierten Bereich nach DGUV R 101-004 (früher BGR 128) 8) Fachkundenachweis für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen nach TRGS 521 9) Nachweis der Listung im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens (WVU) als Vertragsinstallations-unternehmen (VIU), Schulung gemäß VDI/DVGW 6023, Kategorie B 10) Bereich Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik: Einsatz von Personal mit gewerblich-technischer oder handwerklicher Ausbildung mit ≥ 2 Jahren Berufspraxis 11) Sachkundenachweis gem. Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), Kategorie I (A1) 12) Nachweis, dass der Bieter im Bereich Elektrotechnik über Elektrofachkräfte nach DIN VDE verfügt. 13) Fachkundenachweis im Bereich Sicherheitstechnik (Brandmeldeanlagen (BMA) + Einbruchmeldeanlagen (EMA)): Fachkunde und Zertifizierungen nach DIN 14675 Mindestanforderungen zu 4-13) zwingend erforderlich und anhand von Dokumenten nachzuweisen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Für die nachfolgenden Erklärungen ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, das die Vergabestelle zur Verfügung stellt, zwingend zu verwenden: 3) Angaben zu Referenzen für Schadstoffsanierung und Abbruch Mindestanforderungen zu 3) Durch den Bieter ist ein in den letzten 3 Jahren abgeschlossenes, mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbares Referenzprojekt im Bereich Schadstoffsanierung und Abbruch nachzuweisen. Die Angaben müssen folgende Informationen umfassen: Projektname und Ort, Auftraggeber mit Kontaktdaten, Kurzbeschreibung, Leistungsinhalte, Fertigstellungstermin, Baukosten in Euro ohne Umsatzsteuer (bezogen auf die Kostengruppe 200 und 300 gem. DIN 276), Bruttorauminhalt (BRI) in m3. Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn es mind. 700.000,00 Euro Auftragssumme ohne Umsatzsteuer (bezogen auf die Kostengruppen 200 und 300 gem. DIN 276) oder jeweils mind. 8.000 m³ BRI aufweist. Das Referenzprojekt muss abgeschlossen sein. Dies gilt als gegeben, wenn die Abbruchmaßnahme abgenommen wurde.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 27.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 14.952 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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