AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Reseller für Microsoft Bundesrahmenvertrag
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hochschule Düsseldorf, Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 25.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 48000000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Hochschule Düsseldorf (HSD) schreibt für sich und andere Hochschulen des Landes NRW im Rahmen eines offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung über umfassende Nutzungsrechte des Lizenzgebers Microsoft auf der Grundlage von Volumenlizenzverträgen des Unternehmens Microsoft über einen Handelspartner für Lizenzen aus. Die Hochschule Düsseldorf agiert dabei als Konsortialführerin. Mit dem in der Ausschreibung ermittelten Handelspartner soll ein Handelspartnerrahmenvertrag über den Bezugszeitraum (Pkt. 3.3.2) geschlossen werden. Folgende Beteiligte sind von der Ausschreibung tangiert: - Hochschule Düsseldorf (Konsortialführerin) - Bergische Universität Wuppertal - Fachhochschule Münster - Fernuniversität Hagen - Hochschule Hamm-Lippstadt - Hochschule Niederrhein - Hochschule Ruhr-West - Kunst- und Musikhochschulen NRW, bestehend aus: o Folkwang Universität der Künste o Hochschule für Musik Detmold o Hochschule für Musik und Tanz Köln o Kunstakademie Düsseldorf o Kunsthochschule für Medien Köln o Robert Schumann Hochschule Düsseldorf - Private Universität Witten/ Herdecke gGmbH Als Vergabestelle wird die Hochschule bezeichnet, die das Ausschreibungsverfahren einleitet und bis zum Abschluss des Ausschreibungsverfahrens durchführt. Der Bezug der Lieferungen und Leistungen erfolgt in der Weise, dass die Hochschulen ihren Beitritt für gemäß Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag in den Beitritt aufzunehmende Teilnehmer zum Microsoft "Campus and School" Vertrag erklärt und unter Bezugnahme auf diesen dem Auftragnehmer anzeigt.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 60 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.