AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E93828836) · Abgerufen am 04.08.2026 21:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6aed9bd5-fc74-42e1-9d7b-ca1bcb2cbdff/

Freiraumplanung Quartiersplatz und Boulevard

Notice-ID: 6aed9bd5-fc74-42e1-9d7b-ca1bcb2cbdff · Procedure-ID: 07477c73-aa9b-4a88-96b8-0dfd76e5f461

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Stammdaten

Veröffentlicht
05.03.2026
Frist (Submission)
01.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
70332100 — Immobiliendienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
2.100.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die Flächen gab es einen vorgeschalteten Ideenwettbewerb. Dieser war Grundlage des Bebau-ungsplanentwurfs. Die darin gekennzeichneten öffentlichen Flächen sind festgelegt. Der Boulevard wie auch der Quartiersplatz sollen als shared-space-Flächen ausgebildet werden. Abgrenzungen sollen durch verschiedene Bodenbeläge umgesetzt werden. Es soll eine hohe Platzqualität durch Sitzmöglichkeiten und Verschattungselemente unter Berück-sichtigung aktueller Klimaanforderungen mit möglichst vielen unversiegelten Flächen geschaffen werden. Eine barrierefreie Durchwegung muss möglich sein. Die gesamte Anlage muss zudem gut pflegbar ausgeführt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).