AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 04:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6af4c6b4-7865-4283-804f-5a469a306915/

Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Erweiterungsmöglichkeit auf 4-Zügigkeit in der VG Rhein-Selz

Notice-ID: 6af4c6b4-7865-4283-804f-5a469a306915 · Procedure-ID: 1086a9ea-a110-4573-804d-ecdea9c95911

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Oppenheim
Veröffentlicht
04.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz plant die zukunftsorientierte Gestaltung der Bildungslandschaft und beab-sichtigt den Neubau einer modernen, zweizügigen Grundschule in Holzhybridbauweise inklusive einer Schulsporthalle. Das Gebäude soll von Anfang an so konzipiert werden, dass eine spätere Erweiterung auf eine Vierzügigkeit sowohl baulich als auch funktional problemlos möglich ist. Dabei ist insbesondere die Grundstücksgestaltung unter Berücksichtigung einer zukünftigen Erweiterung so vorzusehen, dass Störungen des laufenden Schulbetriebs auf ein Minimum reduziert werden. Ein weiterer zentraler Aspekt der Planung ist die proaktive Berücksichtigung einer ganzheitlichen Medieneinführung, die sowohl den aktuellen Neubau als auch die mögliche Erweiterung umfasst. Zudem sind Nachhaltigkeitsaspekte, wie z. B. Regenwassermanagement, integraler Bestandteil der Planung, ohne dass eine spezifische Zertifizierung (BNB, DGNB etc.) vorgeschrieben wird. Der Standort der Schule ist festgelegt. Der Neubau wird auf den Flurstücken 261 und 262 in Dalheim, Dexheimer Straße (K39), errichtet. Die Flächen werden aktuell landwirtschaftlich genutzt. Ziel des Projekts ist die Schaffung eines modernen Lern- und Lebensraums, der den aktuellen pädagogischen Anforderungen gerecht wird. Das Bauvorhaben erfolgt nach den Vorgaben der Schulbaurichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz und orientiert sich an folgenden Leitlinien: - Nachhaltigkeit: Realisierung eines ökologisch und ökonomisch vorbildlichen Gebäudes mit Fokus auf Energieeffizienz, Langlebigkeit und geringen Lebenszykluskosten. - Barrierefreiheit: Gewährleistung eines inklusiven Zugangs zu allen Räumlichkeiten und Angeboten für Kinder, Lehrkräfte und Besucher mit und ohne Beeinträchtigungen. - Moderne Pädagogik: Schaffung flexibler und anpassungsfähiger Raumkonzepte, die kooperative Lernformen, differenzierten Unterricht und digitale Medien optimal unterstützen. - Nutzerpartizipation: Aktive und strukturierte Einbindung aller relevanten Nutzergruppen (Schulleitung, Lehrerkollegium, Personalrat, Schülervertretung, etc.) während des gesamten Planungs- und Bauprozesses. Die Planung umfasst unter anderem eine Lehrküche für den Hauswirtschaftsunterricht, eine Teeküche für das Lehrerkollegium sowie eine Mensa mit Frischküche. Alle Vorgaben des Z-Bau sowie der Schulbaurichtlinien sind zu beachten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Anlagen (Anlage 11_ ZHE_Zentraler_Hochbau-Erlass_FM_241217, Anlage 12_VV_Bau_von_Schu-len_und_Foerderung_des_Schulbaus_2024 und Anlage 13_250617_Kompendium-Schulbau). Die Einhaltung der Solarpflicht in Rheinland-Pfalz ist verbindlicher Bestandteil der Planungsanforderungen. Alle Neubauten sind unter Berücksichtigung der Vorgaben der Landesbauordnung bzw. des Landessolargesetzes so zu planen, dass Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen installiert werden können, soweit dies technisch und wirtschaftlich umsetzbar ist. Für den Projektablauf wird ein webbasiertes Projektkommunikationsmanagementsystem (PKMS) eingesetzt, das vom Auftraggeber bereitgestellt wird und den sicheren Austausch projektbezogener Daten und Dokumente ge-währleistet.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.04.2026
Ende
30.06.2029

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle -, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).