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Markt Pyrbaum: Beschaffung von Schülerbeförderungsleistungen
Marjkt Pyrbaum · Pyrbaum · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Der Markt Pyrbaum beschafft für Schüler und Schülerinnen die Beförderungsleistungen im freigestellten Schulverkehr mit Bussen die Fahrten zur und von der Grundschule Pyrbaum ab dem Schuljahr 2026/2027. Derzeit werden zwei (2) Busse eingesetzt: • Bus 1 (54 Sitz- und 31 Stehplätze) fährt ab Dennenlohe, nimmt eine Haltestelle in Seligenporten (Jahnstraße) auf und holt auch die Schwarzacher Kinder mit (ca. 54 Kinder = Sitzplatzanzahl ausgereizt). • Bus 2 (41 Sitz- und 40 Stehplätze) fährt morgens erst über Pruppach und Oberhembach und lässt derzeit 14 Kinder an der Schule in Pyrbaum aussteigen - daher wieder volle Kapazität für die 2. Morgentour • anschließend fährt Bus 2 zur Haltestelle "Schule Seligenporten" - nimmt einen Teil der Seligenportener Kinder auch die Kinder in Rengersricht mit (ca. 41 Kinder = Sitzplatzanzahl ausgereizt) • Sonderfahrten zum Schwimmunterricht nach Berg i.d.Opf. starten meist in der 2. Schulwoche (September) und enden Mitte Juli. Es muss also tatsächlich mit rund 30 -35 Sonderfahrten "Schwimmbad" gerechnet werden Für die Hin- und Rückfahrt werden aktuell mit knapp 25 km berechnet. • Sonderfahrten in den Verkehrsgarten nach Postbauer-Heng finden insgesamt rund 8 Fahrten im Schuljahr statt. Hin- und zurück 10,6 km. Detaillierte Informationen zum Standort der Schule und den Haltestellen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Anlagen hierzu.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Schülerbeförderungsleistungen für die Grundschule Pyrbaum ab Schuljahr 2026/2027.
- Leistung umfasst zwei Busrouten mit spezifischen Kapazitäten und Sonderfahrten.
- Detaillierte Routen und Haltestellen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Interessierte Unternehmen müssen die Eignung für die Erbringung von Verkehrsleistungen nachweisen.
Der Markt Pyrbaum vergibt die Schülerbeförderungsleistungen für die Grundschule Pyrbaum ab dem Schuljahr 2026/2027.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Mindestumsätze in den letzten drei Geschäftsjahren. die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
drei Referenzen, die möglichst vergleichbar mit den geforderten Leistungen sind
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 26.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ELKO-Tours GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.659 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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