19FEI41074 / ESTW Düsseldorf 1. Baustufe
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
19FEI41074 / ESTW Düsseldorf 1. Baustufe
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Lieferung von Ausrüstungen für ein elektronisches Stellwerk (ESTW) in Düsseldorf.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 60 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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36 Veröffentlichungen
- 15.04.2026 Das Stichkabel für die VM-JE 02W1 wurde vom Kabelverleger nicht endverlegt. Damit der AN seine Komponenten anschliessen kann, hat er das Kabel auf Anordnung des AG selbst endverlegt um weitere Anfahrten für seine Anschlussarbeiten zu vermeiden.
- 15.04.2026 32 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände 31 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände 105 Die Leistungen für den Neubau eines EST Ws können auf Grund von sicherheitsrelevanten Anlagen nur durch einen AusrDem AN steht zum angemeldeten Arbeitsbeginn im Bereich PA 7.2 kein Sicherungspersonal zur Verfügung. Mit einer Verspätung von zwei Stunden trifft das Sicherungspersonal an der Arbeitsstelle ein und die Arbeiten können beginnen. Durch die Verspätung des Sicherungspersonals entsteht für sechs Personen eine zweistündige Wartezeit. Grund für die Verspätung ist eine fehlerhafte Personalplanung von B&S. 103 Zwei geplante und angemeldete Bauspitzen des AN mussten ihren Arbeitseinsatz in der Nacht des 18.04.023 im Bereich PA 7.2/7.3/8.0 unfreiwillig abbrechen. Entgegen der Kenntnis der BUW wurde mit der Aktualisierung der BETRA eine für die Schicht eingeteilter TB4.2 aus der BETRA vom Betrieb herausgenommen. Das hatte zur Folge, dass die Arbeiten des AN ab 2.00 Uhr nicht auf der Betra F326046 angemeldet werden konnten. Der AN muss nun erneut anrücken, um seine ausgefallenen Arbeiten nachzuholen. 106 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände 108 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände
- 13.01.2026 MKA 29 Aufgrund einer nicht ausreichenden Verrohrung kann das Kabel nicht an das Signal geführt und angeschaltet werden.Ein erneutes Anlaufen und Einrichtung der Arbeitsstelle ist notwendig. Die Leistungen für den Neubau eines ESTW's können auf Grund von sicherheitsrelevanten Anlagen nur durch einen Ausrüster realisiert werden. Hierzu gehören die Innenanlagen, Außenanlagen und die Bedienplatzebene. Die Anlagenteile verschiedener Systemausrüster sind nicht untereinander kompatibel. Das ESTW müsste gesamthaft neu ausgeschrieben werden.
- 05.01.2026 62 - Bereits montierte Zählpunkte des Achszählers 02202B am PA 7.2 wurden von Dritten beschädigt und verhinderten die geplante Inbetriebsetzung des Achszählers. Die beschägigten Teile müssen ausgetauscht werden, bevor der Achszähler in Betrieb genommen werden kann. 70 - Aufgrund eines Kabelschadens in KM 1 1 ,85 VzG 2650 ist es zwingend notwendig, die Funktionsfähigkeit der betroffenen Kabel zu prüfen. Es wird von allen Adern der Isolationswert sowie der Schleifenwiderstand gemessen. Die Ergebnisse werden dokumentiert und der Abnahmeprüfung übergeben. 77 - Aufgrund der Beschädigung des Stichkabels für das Signal 02P3 und sämtlicher durchtrennter Stichkabel der 500 Hz Magneten müssen diese eneut eingeführt, geprüft und abgenommen werden. Zusätzlich muss das Stichkabel des Signals 02P3 mit einer Schutzmuffe versehen werden. 78 - Der Signalausleger am Signal 04P3 wurde beschädigt. Das gesamte Signal inkl. der Stichkabel muss für die Reparaturarbeiten der Signalbrücke demontiert und anschließend wieder montiert und auf Funktionalität geprüft werden. 85 - Eine notwendige Umplanung im PTI führt dazu, dass ein kürzerer Signalmast verwendet werden muss. Der vorhandene Signalmast muss daher ausgetauscht werden. 98 - Angemeldete Arbeiten des AN können am 28.03.2023 nachts nicht stattfinden, weil der zuständige Fahrdienstleiter eine Anmeldung der notwendigen Betren ablehnt. Die Arbeiten des AN müssen für die Nacht aufgrund anderer Maßnahmen im Baufeld abgesagt werden und es kommt zum Schichtausfall der angemeldeten Bauspitzen. Die Arbeiten müssen in einer anderen Schicht nachgeholt werden. 99 - Angemeldete Arbeiten des AN können am 04.04.2023 nicht stattfinden, weil der zuständige Fahrdienstleiter eine Anmeldung der notwendigen Betren ablehnt. Die Arbeiten des AN müssen an dem Tag aufgrund anderer Maßnahmen im Baufeld abgesagt werden und es kommt zum Schichtausfall der angemeldeten Bauspitzen. Die vorgesehenen Arbeiten müssen an einem anderen Tag nachgeholt werden. 101 - Angemeldete Arbeiten des AN fallen in der Nacht vom 10.04.2023 auf den 11.04.2023 aus, da der zuständige Bauüberwacher nicht namentlich für die Betra F326045 und F326046 verzeichnet ist. Eine Arbeitsanmeldung ist daher nicht möglich und es kommt zum Schichtausfall einer Bauspitze. Die vorgesehenen Arbeiten müssen später nachgeholt werden.. 102 - Angemeldete Arbeiten des AN fallen in der Nacht vom 1 1.04.2023 auf den 12.04.2023 aus, da der zuständige Bauüberwacher nicht namentlich für die Betra F326045 und F326046 verzeichnet ist. Eine Arbeitsanmeldung ist daher nicht möglich und es kommt zum Schichtausfall zweier Bauspitzen.
- 24.09.2025 66 - Aufgrund des fehlenden Bahnerders kann das Altsignal 04Zu14 nicht abgebaut und das Neubau-Signal 04Zu14 nicht aufgestellt werden. Eine erneute Anfahrt ist für diese Arbeiten notwendig. 72 - Das Herzstück der Weiche 02W1 in Leverkusen ist defekt und muss ausgetauscht werden. Dafür ist im Vorfeld die Demontage der betroffenen Gleisschaltmittel erforderlich. Nach dem Tausch sind die Gleisschaltmittel wieder zu montieren. In dem Zug soll auch der neue Weichenantrieb eingebaut werden 73 - Ein kurzfristig geplanter Schwellenaustausch erfordert den Aus- und Wedereinbau des Gleismagneten bei Km 19,10 in PA 7.3. 74 - Aufgrund einer Forderung der ALV Fahrbahn ist ein kurzfristiger Spannungsausgleich nördlich der 04W17 durchzuführen. Dafür müssen im Vorfeld die betroffenen Gleisschaltmittel aus- und wieder eingebaut ( 04W16/W17, 04W17A, 04W18A, 04G312/W18, 04RS18L, 04RS18R, 2/Gü90F). -In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Montageleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.. 75 - Im Rahmen der SMO-internen Abnahme im PA 7.3 wurde festgestellt, dass ein Kabelschaden im Stammkabel S045300 vorliegt. Der Kabelschaden muss geortet, behoben und das Kabel anschließend erneut geprüft und einer SMO-internen Abnahme unterzogen werden.
- 22.08.2025 48 - In der Nacht vom 08. auf den 09.05.2023 wurden die Arbeiten durch den Fahrdienstleiter nur in der Zeit 0:50-4:00 Uhr ermöglicht. Dies hatte zur Folge, dass der AN nicht in der Lage war alle geplanten Arbeiten zu verrichten. 59 - Fehlerhaft gelieferte Beistellstoffe des AG verhindern die vollständige Montage der LST-Komponenten an der Weiche 04W17 am PA 7.3. Nach erfolgter Beistellung ist ein erneutes Anlaufen der Weiche notwendig, um die Arbeiten abzuschließen. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 22.08.2025 33 - Die Vorleistung (Montage von Übertragungsgestänge und Verschlüsse der Weichen) wurde entgegen der getroffenen Absprachen nicht erbracht. Daher ist es dem AN nicht möglich die LST-Komponenten Weichenantrieb und Endlagerprüfer an den Weichen 02W4 und 02VV5 zu montieren. Um die Montagetätigkeit fertigzustellen ist ein zusätzlicher Arbeitseinsatz nach erfolgter Vorleistung erforderlich. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Planungsleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. 64 - Die Bestandsweiche 04W1 wurde Teilerneuert. Bei einer Teilerneuerung von Weichen ist der Transport und die Ubergabe der ausgebauten Weichenstoffe nicht im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Der ausgebaute Weichenantrieb wurde aufgenommen, abtransportiert und auf die BE-Fläche km 18,400 gebracht. Hierzu war eine separate Bauspitze mit zwei Personen nachts im Einsatz-In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 21.08.2025 Eine (Ruf-)Bereitschaft im Bereich PA7.2/7.3/8.0 soll auf Wunsch des AG für das ESTW und für das RSTW sowie Leittechnik vom AN vorgehalten werden. Hierbei handelt es sich um eine Fortführung der Rufbereitschaft ab dem 22.09.2023 bis zum 01.10.2023. Die Leistungen für den Neubau eines ESTW's können auf Grund von sicherheitsrelevanten Anlagen nur durch einen Ausrüster realisiert werden. Hierzu gehören die Innenanlagen, Außenanlagen und die Bedienplatzebene. Die Anlagenteile verschiedener Systemausrüster sind nicht untereinander kompatibel. Daher kann auch die Bereitschaft für die neue Anlage nur von dem Systemausrüster durchgeführt werden, der die Anlage erstellt hat. Das ESTW müsste gesamthaft neu ausgeschrieben werden.
- 14.08.2025 43 - Das bestellte Sicherungspersonal ist nicht zur Schicht am Abend vom 06.3.2023 angetreten. Ein anderer Sicherungstrupp kam mit 1.5-stündiger Verspätung zum Treffpunkt. Das hatte zur Folge, das ein Montagetruppe des AN die im Voraus vereinbarten Arbeiten nicht ausführen konnte und ein anderer Montagetrupp erst 1.5 Stunden später als vereinbart mit den Arbeiten beginnen konnte. 47 - Da in der geplanten nächtlichen Sperrpause kein technisch Berechtigter vorhanden ist, kann die Strecke nicht gesperrt werden und es können keine Arbeiten durchgeführt werden. 54 - Fehlerhaft gelieferte Beistellstoffe des AG verhinderten die Weichenvormontage der Weiche 04W11 durch den AN. Es kam zu einem Arbeitsausfall. Ein erneutes Anlaufen der Weiche 04W11 ist notwendig, um die Endmontage zu erledigen. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. 55 - Fehlende Stichkabel am Kabelschrank verhinderten eine Anschaltung und anschließende Siemens-interne-Abnahme der Elemente.
- 06.08.2025 MKA0060: Ein Stichkabel beim Achszähler 02B102B wurde bei Grünschnittarbeiten durchtrennt. Der AN (Bau) entdeckte den Schaden, als er den Achszähler anschalten wollte. Durch die Beschädigung war es dem AN (Bau) nicht möglich den Achszähler einzuschalten und die im Voraus geplante interne Abnahme durchzuführen. // MKA0083: Die PA-Schienen an den Kabelschränken KS045300, KS045200 und KS045100 wurden beschädigt und müssen erneuert werden. // MKA0116: Im Zuge von Schleifarbeiten kam es zur Beschädigung eines Achszählpunktes durch Dritte. Das Gehäuse wurde stark beschädigt und muss umgehend ausgetauscht werden, um die Inbetriebnahme zu gewährleisten.
- 17.07.2025 46: Eine Kontrolle und ggf. erneutes Anzeichnen der Mikrostandorte, die zur Herstellung der Signalgründungen im Bereich KM 16,4-19,4 erforderlich sind, soll stattfinden. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Planungsleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 17.07.2025 67: Ein Bestandsignal (ZU14) am Bahnhof Langenfeld musste demontiert und zwischengelagert werden, damit das neue Signal aufgestellt werden kann. In Anbetracht des Wertes und des geringen Umfangs der zusätzlichen Ausführungsleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Mehrkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. / 87: Auf der Strecke 2650 werden von der Fa. THG Bestandsweichen ausgebaut. Damit die bereits von SMO montierten Gleisschaltmittel nicht beschädigt werden, müssen diese aus- und wieder eingebaut werden. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Montageleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. / 92: Aufgrund von Beeinflussungen auf das Achszählsystem muss der LZB-Linienleiter an den Achszählstandorten auf der gesamten Strecke (PA 7.2/7.3/8.0) aufgetrennt und die Enden mit Isolierband gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Montageleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. / 94: Bereits eingebaute Gleisschaltmittel im Gleis 602 in KLMI müssen demontiert und nach den anstehenden Stopfarbeiten wieder montiert werden. Folgende Elemente sind davon betroffen: 500 Hz Magnet 113m 03ZR3 und 500 Hz Magnet 42m 02ZR3. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Montageleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. / 95: Bei Signalschaufahrten im Bereich Köln Mh wurde festgestellt, dass die Signaloptik des Bestandssignals V802 nicht richtig ausgerichtet ist. Die korrekte Ausrichtung ist IBN relevant. Die Signaloptik muss daher neu ausgerichtet werden.. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Montageleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. / 97: Aufgrund der AG-seitig hergestellten Kabelkanalprovisorien auf der Strecke 2650a in KLA kann der AN die Arbeiten an den Kabelschränken nur eingeschränkt ausführen. Der AN muss mehrere Stand- und Arbeitsflächen herstellen, bevor er seine geplanten Leistungen durchführen kann. Dies führt zu einem Mehraufwand. / 117: Aufgrund einer PT1-Anpassung an Gleis 203 muss ein Gleismagnet für das Gleissignal 02P3 in Leverkusen Mitte um 35 m versetzt und neu angeschlossen werden. Ein weiterer Gleismagnet muss zurückgebaut werden. Die Leistungen für den Neubau eines ESTW's können auf Grund von sicherheitsrelevanten Anlagen nur durch einen Ausrüster realisiert werden. Hierzu gehören die Innenanlagen, Außenanlagen und die Bedienplatzebene. Die Anlagenteile verschiedener Systemausrüster sind nicht untereinander kompatibel. Das ESTW müsste gesamthaft neu ausgeschrieben werden. / 118: Um anstehende Kabelumverlegearbeiten ausführen zu können, muss auf der Strecke 2650 beim Signal 04103 Km 17,34 ein Gleismagnet der GÜ ausgebaut werden. Nach Abschluss der Kabelarbeiten ist der Magnet wieder einzubauen. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Planungsleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. / 121: Das Herzstück der Weiche 601 (alt) / 02W1 (neu) in Leverkusen wird ausgetauscht. Vor dem Tausch müssen die betroffenen Gleisschaltmittel demontiert werden. Nach dem Tausch sind die Gleisschaltmittel wieder zu montieren. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Planungsleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. / 122: Der AN stellt eine Bereitschaft zur IBN im Bereich PA7.2/7.3/8.0 für die Innen- und Außenanlage bereit. Die Bereitschaft hält der AN vom 14.09.2023 bis zum 22.09.2023 um 15 Uhr vor. Die Leistungen für den Neubau eines ESTW's können auf Grund von sicherheitsrelevanten Anlagen nur durch einen Ausrüster realisiert werden. Hierzu gehören die Innenanlagen, Außenanlagen und die Bedienplatzebene. Die Anlagenteile verschiedener Systemausrüster sind nicht untereinander kompatibel. Daher kann auch die Bereitschaft für die neue Anlage nur von dem Systemausrüster durchgeführt werden, der die Anlage erstellt hat. Das ESTW müsste gesamthaft neu ausgeschrieben werden.
- 17.07.2025 57: Die bereits fertiggestellte Gleiserdung aller LST-Feldelemente im Bereich Langenfeld ( KM 17,500 bis 21,000) wurde von Dritten demontiert. Dies passierte ohne vorheriger Rücksprache mit der BÜW / 58: Ein zu kurz verlegtes Stichkabel durch einen Dritten verhinderte die Verkabelung und damit die elektrische Anschaltung des Signals 02VW1212 im PA 7.2. Das Kabel war 12m zu kurz; das Signal konnte nicht endmontiert werden. Ein erneutes Anlaufen wird erforderlich. / 61: Die fehlerhafte Umverlegung von Stichkabeln durch das Gewerk VA hindert Siemens daran die geplante Einschaltung der Achszähler 02W14/W15 und 02W15/W17 und die interne Abnahme in der dafür vorgesehenen Schicht auszuführen. Ein erneutes Anlaufen der Arbeitsstelle wird notwendig / 63: Während weiterer Montagearbeiten des AN wurde festgestellt, dass die Erdung des Achszählers 02G601/W22 von Dritten entfernt wurde. Die Demontage der Gleiserdung wurde im Vorfeld weder mit dem AG besprochen, noch vom AG angeordnet. Ohne die Gleiserdung war es dem AN nicht möglich, die Anlage anzuschalten und die geplante interne Abnahme durchzuführen. Erneute Montagetätigkeiten sind notwendig, um die Gleiserdung wieder anzubringen. / 65: Bauabfälle am Modulgebäude des elektronischen Stellwerks in Langenfeld stellen eine Stolpergefahr für Fußgänger und Projektbeteiligte dar. Der Verursacher der Bauabfälle kann nicht ausfindig gemacht werden. Um die Gefahr zu beseitigen, ordnet der AG dem AN an, die Bauabfälle zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. / 68: Um den Projektfortschritt nicht zu behindern, werden trotz der noch nicht abgeschlossenen Kabelverlegung die Montage und Verdrahtung der Kabelschränke im Bereich der Neubaugleise in KLA und KLMI fortgesetzt. Damit können die Siemens-internen Abnahmen an den betreffenden Elementen durchgeführt und ein Baustopp verhindert werden. Dabei fallen zusätzliche Arbeiten an, wie z. B. das mehrfache Öffnen und schließen der Schranksockel sowie zusätzliche Anfahrten zu den Arbeitsbereichen. / 71: Da die Kabelendverlegung für die Fahrtanzeiger nicht wie vereinbart fertiggestellt ist, kann die endgültige Montage nicht erfolgen. Ein weiteres Anlaufen der Fahrtanzeiger wird notwendig. Ebenso müssen die Kabelschränke KS024000 und KS023200 nochmal geöffnet werden, da auch hier nicht alle Stichkabel vor Ort sind. / 110: Fehlende Baufreiheit an den Weichen 04W17 bis 04W20 im PA 7.3 hindern den AN an der Ausführung der geplanten Arbeiten. Dies führt zu einem Schichtausfall.
- 07.07.2025 37 - Fehlerhaft verlegte Stichkabeltypen an Weichenüberwachungseinrichtungen in Langenfeld verhindern das Anschalten und die endgültige Montage. Um die Montagetätigkeit fertigzustellen ist eine zusätzliche Anfahrt und Einrichtung der Arbeitsstelle nach Kabelaustausch erforderlich. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. 110 - Fehlende Baufreiheit an den Weichen 04W17 bis 04W20 im PA 7.3 hindern den AN an der Ausführung der geplanten Arbeiten. Dies führt zu einem Schichtausfall. 111 - Fehlende Spannbetonpfosten für Gü's und fehlende Vorsignalbalken in KLA hindern den AN an der Ausführung von geplanten Arbeiten. Dies führt zum Schichtausfall einer Bauspitze. Der An muss zu einem späteren Zeitpunkt erneut anrücken, um die vorgesehenen Arbeiten durchzuführen.
- 07.07.2025 36 - Bei der Durchführung kurzfristig stattfindender Stopfarbeiten im Bereich Leverkusen-Küppersteg an Weiche 622 (alte Bezeichnung), stieß der AN auf zwei Zählpunkte (02W24/G214/8107 und 02W1/W2), die er ausbaute und nach Beendigung der Stopfarbeiten an der Stelle wieder einbaute. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Ausführungsleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. 38 - Für die Stopfarbeiten an den Weichen 04W22, 04W23 und 04W24 ist für den Aus- und Einbau der bereits verbauten LST- Gleisschaltmittel geeignetes Montagepersonal durch den AN zur Verfügung zu stellen.
- 17.04.2025 MKA089: Die bereits montierten Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen im Bereich Km 19,000 bis 19,300 auf der Strecke 2670b mussten auf die Feldseite versetzt werden. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Montageleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. // MKA090: Das Gleisanschlussgehäuse des AZ 04W6/W8 musste auf die Feldseite der Strecke 2670b versetzt werden. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Ausführungsleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 16.08.2024 Gemäß der Feststellung des Abnahmeprüfers der DB müssen die Signale 08P6, 08N7, 04Zu11, 04Zu14, 04110, 02N1 und 02N2 im Bereich PA 8.0, 7.2 und 7.3 mit einem Schutzkorb ausgestattet werden. Diese Schutzkörbe sind nachträglich zu montieren. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Ausführungsleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerung (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 29.05.2024 Aufgrund des Schwellentausches in Langenfeld muss eine Sonderhalterung für die Befestigung der Gleismagnete angeschafft und montiert werden. Erneute Anfahrt, erneutes Ausrichten und Anbringen der Winkel.
- 08.04.2024 27 - Das Indusikabel des SIgnals 02105 wurde durch den Kabelverleger nicht endverlegt und musste von Siemens für die Endmontage des Signals zum Element verlegt werden. Dazu mußte der KAbeltrog geöffnet und wieder verschlossen werden.
- 08.04.2024 8 - Die Leistungen für den Neubau eines ESTW's können auf Grund von sicherheitsrelevanten Anlagen nur durch einen Ausrüster realisiert werden. Hierzu gehören die Innenanlagen, Außenanlagen und die Bedienplatzebene. Die Anlagenteile verschiedener Systemausrüster sind nicht untereinander kompatibel.
- 08.04.2024 15 - Für Stopfgänge und Brückenbauarbeiten mussten in Betrieb befindliche Gleisschaltmittel demontiert und nachfolgend wieder montiert werden.
- 08.04.2024 25 - Die Arbeiten einer Arbeitsspitze müssen aufgrund einer alkoholiiserten Sicherungsaufsicht abgebrochen werden. Die Arbeitskolonne schliesst sich einer anderen Bauspitze an kann aber ihre geplanten Arbeiten nicht ausführen. aktuell
- 08.04.2024 21 - Aufgrund von fehlenden Kabnel an einigen LST Komponenten konnten die Arbeiten an den Elementen nicht abgeschlossen werden. DIe Standorte mussten nach Verlegung der Kabel erneut aufgesucht werden.
- 08.04.2024 16 - Die Leistungen für den Neubau eines ESTW's können auf Grund von sicherheitsrelevanten Anlagen nur durch einen Ausrüster realisiert werden. Hierzu gehören die Innenanlagen, Außenanlagen und die Bedienplatzebene. Die Anlagenteile verschiedene Systemausrüster sind nicht untereinander kompatibel.
- 08.04.2024 26 - Bei Grünschnittarbeiten wurde ein Sensorkabel durchtrennt. Daher muss Siemens das Sensorkabel incl. Sensoren tauschen.
- 08.04.2024 17 - Der Kabelschaden am Kabel S045400 wird durch eine Schutzmuffe repariert und das Kabel wird erneut gemessen.
- 08.04.2024 7 - Im PA8.0 von KM 24,000 bis 34,400 wurden auf der Strecke 2650 Diskrepanzen zwischen den Signalstandorten nach PT1 und den Geodaten für die Kampfmittelsondierung festgestellt. Eine Signalstellung nach PT1 ist in der Erstellung der sicherheitsrelevanten Anlage elementar. Von dieser Signalstellung sind bspw. Gefahrenpunktabstände berechnet.
- 08.04.2024 9 - Die Leistungen für den Neubau eines ESTW's können auf Grund von sicherheitsrelevanten Anlagen nur durch einen Ausrüster realisiert werden. Hierzu gehören die Innenanlagen, Außenanlagen und die Bedienplatzebene. Die Anlagenteile verschiedener Systemausrüster sind nicht untereinander kompatibel.
- 06.03.2024 18 Für Stopfgänge mussten in Betrieb befindliche Gleisschaltmittel demontiert und nachfolgend wieder montiert werden
- 09.02.2024 NT 16 - Rückbau und erneuter Einbau aufgrund einer Tiefbaumaßnahme
- 09.02.2024 NT 02 - Abgleich Signakstandorte mit KaMiSo in Langenfeld
- 09.02.2024 NT 05 - Erneutes ANzeichnen der Microstandorte 03.07. bis 09.07.21
- 09.02.2024 NT 04 - Erneutes ANzeichnen der Microstandorte 13.06. bis 16.06.21
- 09.02.2024 NT 06 - Abgleich Signakstandorte mit KaMiSo in Leverkusen und Reisholz
- 09.02.2024 NT 01 - Abgleich Signakstandorte mit KaMiSo
- 09.02.2024 NT 03 - Erneutes ANzeichnen der Microstandorte 06.06. bis 10.06.21
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