AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a06bc5c998-1e01105761932877) · Abgerufen am 18.09.2026 13:36 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6b2bf23c-1092-413e-bc16-b69296a6a4c0/

Gebäudereinigung in Objekten der Gemeinde Bammental

Notice-ID: 6b2bf23c-1092-413e-bc16-b69296a6a4c0 · Procedure-ID: da973d1c-5a94-49a3-bad5-13ce0c4aaf02

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Bammental, Bammental
Veröffentlicht
11.09.2026
Frist (Submission)
12.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Unterhalts-/Grundreinigung in 11 Objekten. Dies umfasst ca. 710.000 m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung. — Beschreibung: Unterhalts-/Grundreinigung in 4 Objekten. Dies umfasst ca. 1,17 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung. — Glas- und Rahmenreinigung in 15 Objekten. Dies umfasst ca. 5.700 m² Jahresreinigungsfläche.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
77 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).