AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 16:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6b35f7e1-e843-44d8-b7e3-960d59d1b192/

Lieferung der Mittagsspeisung an städtischen Kitas, Grundschulen und der Sekundarschule

Notice-ID: 6b35f7e1-e843-44d8-b7e3-960d59d1b192 · Procedure-ID: 5512e144-920b-4fc5-98b6-e8a0d110f91f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Hilden, Hilden
Veröffentlicht
03.02.2026
Frist (Submission)
12.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55524000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Hilden schreibt zum 01.08.2026 die Mittagsverpflegung an ihren städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen aus. Es handelt sich um insgesamt 19 Standorte mit geschätzt 485.160 Essen im Jahr. Ausgeschrieben wird das Cook and Chill Verfahren (Begründung siehe Leistungsverzeichnis). Zum Auftragsvolumen gehören im Wesentlichen die Belieferung der Einrichtungen, die Endreinigung der benutzen GN-Behältnisse und die Speiseentsorgung, sowie die ergänzende Versorgung mit Obst und Rohkost. Wert gelegt wird vor allem auf qualitative Gesichtspunkte: - ein zertifizierter Bio-Anteil in der Speiseherstellung von mindestens 50 % - die Verwendung von Fleisch aus zertifiziert biologischer Tierhaltung - tägliches Angebot eines vollwertigen, ovo-lacto-vegetabilen Gerichtes - Angebot von alternativen Gerichten bei attestierten Unverträglichkeiten - die Verwendung möglichst frischer, nicht bzw. gering vor-verarbeiteter Lebensmittel im Kochvorgang - die Zusammenstellung der Speisepläne nach DGE-Standards (Menüzyklus mind. 5 Wochen) - die umweltschonende Lieferung der Speisen in wiederverwendbaren GN-Behältnissen Ausführliche Erläuterungen zu den Ausschluss- und Zuschlagskriterien sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
35 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).