AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung der Mittagsspeisung an städtischen Kitas, Grundschulen und der Sekundarschule
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Hilden, Hilden
- Veröffentlicht
- 03.02.2026
- Frist (Submission)
- 12.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 55524000 — Hotel und Gastronomie
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Hilden schreibt zum 01.08.2026 die Mittagsverpflegung an ihren städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen aus. Es handelt sich um insgesamt 19 Standorte mit geschätzt 485.160 Essen im Jahr. Ausgeschrieben wird das Cook and Chill Verfahren (Begründung siehe Leistungsverzeichnis). Zum Auftragsvolumen gehören im Wesentlichen die Belieferung der Einrichtungen, die Endreinigung der benutzen GN-Behältnisse und die Speiseentsorgung, sowie die ergänzende Versorgung mit Obst und Rohkost. Wert gelegt wird vor allem auf qualitative Gesichtspunkte: - ein zertifizierter Bio-Anteil in der Speiseherstellung von mindestens 50 % - die Verwendung von Fleisch aus zertifiziert biologischer Tierhaltung - tägliches Angebot eines vollwertigen, ovo-lacto-vegetabilen Gerichtes - Angebot von alternativen Gerichten bei attestierten Unverträglichkeiten - die Verwendung möglichst frischer, nicht bzw. gering vor-verarbeiteter Lebensmittel im Kochvorgang - die Zusammenstellung der Speisepläne nach DGE-Standards (Menüzyklus mind. 5 Wochen) - die umweltschonende Lieferung der Speisen in wiederverwendbaren GN-Behältnissen Ausführliche Erläuterungen zu den Ausschluss- und Zuschlagskriterien sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 1 Jahr
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 35 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.03.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.