AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.06.2026 23:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6b3cc4ec-cc3e-441d-9b59-9e23e7b64435/

Unterhaltsreinigung für 2 Jahre

Notice-ID: 6b3cc4ec-cc3e-441d-9b59-9e23e7b64435 · Procedure-ID: bac605fa-666b-4c6a-aafa-3c3e3d6b3737

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Genthin, Genthin
Veröffentlicht
27.05.2026
Frist (Submission)
03.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
800.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Unterhaltsreinigung aller kommunalen Gebäuden der Einheitsgemeinde Genthin unterteilt in 5 Lose

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 Grundschulen und Turnhallen

Erfüllungsort
Genthin und Tucheim

Los 2 — Los 2 Kindertagesstätten in den Ortsteilen von Genthin

Erfüllungsort
Ortsteile von Genthin

Los 3 — Los 3 Feuerwehrgebäude

Erfüllungsort
Genthin und die Otsteile

Los 4 — Los 4 Dorfgemeinschaftshäuser

Erfüllungsort
Genthin und seine Ortsteile

Los 5 — Los 5 Kommunale Gebäude

Erfüllungsort
Genthin

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadtverwaltung Genthin, Genthin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).