AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung und Erweiterung Schule an der Treene SV Friedrichstadt - Elektro
Stammdaten
- Auftraggeber
- Amt Nordsee-Treene, Mildstedt
- Veröffentlicht
- 17.01.2024
- Frist (Submission)
- 22.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45311200 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Schule an der Treene ist eine zweizügige Grundschule mit 200 Schüler*innen. Die Gebäude sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Der Bestand soll umfassend funktional und energetisch saniert und an aktuelle pädagogische Bedürfnisse angepasst werden. Ein Teil des Bestandes soll zurück gebaut und ein multifunktionaler Neubau für die Mensa, die OGS sowie Fachräume errichtet werden. Die Ausführung ist in zwei Bauabschnitten geplant, währenddessen die Schule voll in Betrieb bleibt. Die Gesamtanlage der Elektroinstallation ist als eine hochwertige Elektroinstallation geplant. In den überwiegenden Bereichen sind Einlege-LED-Leuchten vorgesehen und die Flurbereiche sind mit Wandleuchten auszustatten. Die Steuerung für das gesamte Gebäude ist als KNX-System ausgelegt und die Leuchten sind komplett als DALI Leuchten vorgesehen. Entsprechend der Schulbau-Richtlinie ist eine Gefahrenmeldeanlage zur Alarmierung gefordert und umzusetzen. Eine Sicherheitsbeleuchtung mit 1Lux ist baurechtlich ebenfalls gefordert. In der Sporthalle wurde eine ELA Zentrale neu errichtet und diese ist umzusetzen sowie neu anzuschließen. Der Altbaubereich wird vollständig saniert.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 08.04.2024
- Ende
- 12.09.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 33 DAYS
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.02.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.