AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Fahrradleasing durch Entgeltumwandlung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg, Cottbus
- Veröffentlicht
- 17.03.2025
- Frist (Submission)
- 30.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34430000 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätzter Wert
- 148.463 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ausschreibungsgegenstand ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zwischen den ZV DIKOM als Leasingnehmer und einem fachkundigen und leistungsfähigen Dienstleister einschließlich eines Leasinggebers als Finanzierungspartner. Beide werden gemeinsamer Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung. Der ZV DIKOM beabsichtigt, seinen Beschäftigten durch Entgeltumwandlung das Dienstfahrradleasing zur privaten und dienstlichen Nutzung anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) - mit Ausnahme von Auszubildenden, Schülerinnen und Schülern, dualen Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten, geringfügig Beschäftigten und Beschäftigten in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells - zugrunde. Ziel des Vorhabens ist zum einen die Steigerung der Attraktivität des ZV DIKOM als Arbeitgeber für die Suche und Bindung von Beschäftigten sowie auch das betriebliche Gesundheitsmanagement zu unterstützen. Ebenfalls möchte der ZV DIKOM die Ziele der Integrierten Klimaschutzkonzepte der Stadt Cottbus/Chó?ebuz und der Landeshauptstadt Potsdam mit diesem Schritt unterstützen, welche Teil der der Klimaschutzstrategie für das Land Brandenburg sind.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 36 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 32 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.