AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E83489496) · Abgerufen am 02.09.2026 08:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6b914950-2710-417e-8d3e-dd7550f6bb07/

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Raguhn: Los 1 Objektplanung, Freianlagenplanung, Bauphysik, Brandschutzplanung und -beratung

Notice-ID: 6b914950-2710-417e-8d3e-dd7550f6bb07 · Procedure-ID: 7b04217a-2b63-4eab-bcf9-7fe6d4b35754

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Raguhn-Jeßnitz, Raguhn-Jeßnitz
Veröffentlicht
11.01.2025
Frist (Submission)
17.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
220.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 1: - Objektplanung Gebäude HOAI § 34 LP 1-9 und Freianlagenplanung HOAI § 39 LP 1-9 sowie Fachingenieurleistungen für Bauphysik und Brandschutzplanung und -beratung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis einschließlich Leistungsphase 4 HOAI Genehmigungsplanung und Einreichung Bauantrag. Auf der ersten Verfahrensstufe (Teilnahmeantrag) sind nur Angaben zur Objektplanung erforderlich, erst die 5 ausgewählten Bieter für das Verhandlungsverfahren müssen die Leistungserbringer für Freianlagenplanung, Bauphysik und Brandschutz benennen.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Beginn
14.04.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1., 2. und 3. Vergabekammer, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).