AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6b9cd389-5136-4edd-91f4-b71e6bfbe2cb/

Verpflegung für Asylbegehrende V

Notice-ID: 6b9cd389-5136-4edd-91f4-b71e6bfbe2cb · Procedure-ID: 0f92096a-0e44-4414-b775-25be168cf100

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Koblenz
Veröffentlicht
04.07.2025
Frist (Submission)
02.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55520000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) je Los über die Verpflegung von Asylbegehrenden in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) des Landes Rheinland-Pfalz in Hermeskeil, Kusel, Trier und für Ausreisepflichtige in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) in Ingelheim aus.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
31.01.2028
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
120 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).