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Neubau der Anne-Frank-Realschule plus in 56410 Montabaur; Gewerk 18: Innentüren
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises · Montabaur · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 17.09.2026, 09:00 Uhr (noch 27 Tage)
Beschreibung
Mit dem Neubau der Anne-Frank-Realschule plus wird der Schulcampus in 56410 Montabaur mit Landesmusikgymnasium, dem Mons-Tabor-Gymnasium sowie der Heinrich Roth-Schule um einen vierten Baustein erweitert. Für den Neubau steht der kreiseigene Sportplatz zur Verfügung. In dem geplanten, zweigeschossigen Gebäude mit zwei großzügigen Innenhöfen wird in einem Teilbereich die Musikschule integriert werden. Der geplante "Eingangshain" soll durch freie Baumgruppen und Sitzgelegenheiten ebenso wie der großzügige Pausenhof zum Verweilen einladen. Das Zusammenwirken an der Anne-Frank-Realschule plus Montabaur ist geprägt von Respekt und Toleranz. Diese Lernatmosphäre soll durch modern ausgestattete Klassenräume und zukunftsfähige Lernmodelle nun auch bautechnisch ergänzt werden. Zudem ist die Aula zentral im Gebäude positioniert und kann als Gemeinschaftsraum genutzt werden. Die Holz-Hybrid-Bauweise spiegelt den Nachhaltigkeitsgedanken wieder.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Lieferung und Montage von Innentüren im Neubau der Anne-Frank-Realschule plus in Montabaur.
- Es handelt sich um das Gewerk 18 innerhalb eines größeren Schulbauprojekts.
- Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.
- Der Erfüllungsort ist Montabaur.
Ausschreibung für das Gewerk 18: Innentüren im Rahmen des Neubaus der Anne-Frank-Realschule plus in Montabaur.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsschreiben" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen in das "Angebotsfeld" vom Bietenden einzutragen. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze, etc.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
- Nachweis der gewerblichen Anmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle - Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Bewerber oder Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
- der Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. - Bescheinigung in Steuersachen/gültige Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf oder noch gültig ist. - Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen oder noch gültig sind. - Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
- Angabe zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. - Angaben über vorhandene Maschinen und technischer Ausstattung
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Qualitätsmanagement
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in § 6a EU-VOB/A aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten: - Siehe nachfolgende Angaben zu den einzelnen Eignungskriterien.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
- Referenzen: Mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren. Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat der Bieter mindestens zwei Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen einzureichen, die in den letzten 5 Jahren erfolgreich abgeschlossen und betriebsfertig übergeben wurden (Stichtag ist der Tag der Schlusstermin für die Angebotsabgabe). Die Referenzen gelten als vergleichbar, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllen: 1. Leistungsumfang und Bauart: Gegenstand des Referenzauftrags war die Lieferung und Montage von Innentüren als Holzrahmentüren mit Glasanteil (Die Lieferung und Montage von Holzrahmentüren mit Glasfüllung sollte Bestandteil der Referenzen sein, muss aber nur einen Teil des Auftrags darstellen) und nachgewiesenen Brandschutzanforderungen T30. 2. Projektkontext: Die Leistungen wurden im Zuge eines Neubaus oder einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes mit erhöhten Nutzungs- und Sicherheitsanforderungen erbracht (z. B. Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Hotels oder vergleichbare öffentliche/gewerbliche Bauten). Eine Beschränkung auf Schulbauten erfolgt nicht. 3. Mindestgröße/Auftragsvolumen: o Das Referenzprojekt von umfasste die Lieferung und Montage mindestens 100 Türen vergleichbarer Bauart (Holzelemente) Brandschutztüren der oben genannten Bauart. Form der Einreichung: Die Referenzen sind in Form einer lückenlosen Liste einzureichen. Die Liste muss zwingend folgende Angaben enthalten: - Name und Anschrift des Auftraggebers (öffentlich oder privat) - Bezeichnung des Bauvorhabens und Ausführungsort - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs (Bestätigung der Merkmale: Holztüren, Holzrahmentüren mit Glasfüllung und Brandschutzanforderung) - Ausführungszeitraum (Monat/Jahr von - bis) - Netto-Auftragssumme des Vertrages - Benennung eines für die Prüfung der Referenz zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber inklusive aktueller Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse. Hinweis: Unvollständige Referenzlisten oder Referenzen, bei denen kein Ansprechpartner zur Überprüfung benannt ist, können zum Ausschluss des Angebots führen. Die Referenzliste ist mit Angebotsabgabe einzureichen!
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Zusätzlich können auf den konkreten Auftrag bezogene weitere Angaben und Nachweise, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise verlangt werden. Die Nachweise sind nach Aufforderung zu dem von der Vergabestelle genannten Zeitpunkt vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben. Die Frist zur Vorlage der weiteren Nachweise beträgt im Regelfall maximal sechs Kalendertage und wird durch die Vergabestelle im Einzelfall mitgeteilt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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