AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.07.2026 04:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6ba0685e-abb2-4bbc-942b-93a1afe91fc4/

Microsoft Handelspartner Lizenzmanagement

Notice-ID: 6ba0685e-abb2-4bbc-942b-93a1afe91fc4 · Procedure-ID: f40f632b-6164-48da-afe8-f78afd7e97ef

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Stammdaten

Auftraggeber
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, München
Veröffentlicht
01.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48218000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Softwarelizenzen, Cloud-Services sowie die damit zusammenhängenden Leistungen des Herstellers Microsoft. Der Auftragsgegenstand umfasst insbesondere den Bezug von: - Softwarelizenzen (z. B. Server- und Clientprodukte) - Cloud-Services (z. B. Microsoft-365-Dienste und Azure-Services) - nutzungsabhängigen Cloud-Consumption-Leistungen - Azure-Marketplace-Angebote und gegebenenfalls darüber bezogene Drittanbieter-Services - sowie damit verbundenen Leistungen wie Software Assurance oder vergleichbaren Wartungs- und Supportleistungen. Der Bezug kann über unterschiedliche Microsoft-Lizenzprogramme, insbesondere über Enterprise Agreement, Microsoft Customer Agreement oder vergleichbare Programme erfolgen.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bechtle-Comsoft GmbH
Vertragsabschluss
26.05.2026
Angebotsspanne
2.665.491 – 3.500.042 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).