Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung
ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Projektträgerschaft unterstützt als Auftragnehmer (AN) das BMBF (AG) in erster Linie bei der Koordination und Durchführung der Förderprogrammlinien und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur Förderung der Entwicklung und Erschließung regionaler Innovationspotenziale in strukturschwachen Regionen. Dies umfasst insbesondere die Unterstützung des AG bei der Beratung von Förderinteressenten, Antragstellern und Geförderten, die Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen, die Projektförderung einschließlich der Antragsprüfung und der Bewilligung bzw. Ablehnung von Zuwendungen/Zuweisungen, die administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von Projekten und der beteiligten Partner, die im Rahmen der Programmlinien ausgewählt und gefördert werden, einschließlich des Monitorings und die Mitwirkung an der Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen. Die strategisch-politischen Aufgaben und die Gesamtkoordination für die verschiedenen Förderprogrammlinien und Aktivitäten verbleiben im BMBF. Der AN ist im Rahmen des Auftrags an die Richtlinien und Weisungen des AG gebunden.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Beratung & Dienstleistungen-Ausschreibungen in Nordrhein-Westfalen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
📬
Passende Ausschreibungen in „Beratung & Dienstleistungen" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
📅 Laufzeit endet am 14.04.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Projektträger "Innovation und Strukturwandel
Qualitätskriterium 50%nach Wichtigkeit
Qualität
K1: Konzept für das Monitoring der wissenschafts-, forschungs- und innovations-politischen Diskussion sowie relevanter aktueller Ansätze und Ergebnisse der Wissenschafts-, Innovationsforschung und regionenökonomischen Forschung- in für die Programmfamilie Innovation und Strukturwandel relevanten Feldern (40%); K2: Konzept für die kontinuierliche Beobachtung, Analyse und Dokumentation (Maßnahmenmonitoring) der in dieser PT zu betreuenden Programme (WIR!, RUBIN, T!Raum und REGION.innovativ) und geförderten Projekte sowie vor allem auch für eine Begleitung und Steuerung von Innovationsbündnissen mit deren vielfältig beteiligten Partnern in strukturschwachen Regionen (40 %); K3: Konzept zum Personaleinsatz bzgl. der Umsetzung der Pausschalleistungen (20%)
Preiskriterium 50%nach Wichtigkeit
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Senatsverwaltung für Inneres und Sport - ZVSt, Berlin
· 02.09.2026
KI Gesucht werden Dienstleistungen zur Erstellung von Forschungsstudien, Evaluationen und wissenschaftlichen Expertisen für die Landeskommission Berlin gegen Gewalt.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
· 07.08.2026
KI Die Ausschreibung zielt auf die Erbringung hochwertiger Beratungsleistungen, Ad-hoc-Studien und Politik-/Regulierungsvorschläge zur Förderung von Investitionen in grünen Wasserstoff in Indien ab.
Der Zuschlag wurde erteilt; der Auftragnehmer ist in dieser Bekanntmachung nicht aufgeführt.
Ø Bieter in der Branche2.7
Methodik & Datenbasis
Historischer Durchschnitt aus 5.589 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 9.940 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: