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Los Heizung, Lüftung Sanitär (HLS) gemäß § 53 bis § 56 HOAI, Anlage 15, Anlagegruppen 1-3 n. 15.2 HOAI
Landratsamt Landkreis Leipzig · Borna · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) gemäß HOAI.
- Die Leistung umfasst die Anlagegruppen 1-3 nach 15.2 HOAI.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
- Der Erfüllungsort für die Leistung ist Grimma.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Heizung, Lüftung Sanitär (HLS) gemäß § 53 bis § 56 HOAI, Anlage 15, Anlagegruppen 1-3 n. 15.2 HOAI
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Projektteam 70 %Qualität
Projektleiter (50 %): Berufserfahrung (40 %), Referenzen (40 %); Reaktionszeit des Projektleiters bei Präsenzerfordernis auf der Baustelle (20 %) Stv. Projektleiter (50%): Berufserfahrung (50 %), Referenzen (50 %)
-
Preis 30 %
Gesamthonorar
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Alle Angebote ausgeschlossen
1 Veröffentlichung
- 21.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.388 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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