AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 06:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6bc752ba-46bf-493a-9c81-e9f1d4b1e943/

Lieferung von Verkehrszeichen, Straßennamenschildern, Aufstellvorrichtungen und Verschiedenem

Notice-ID: 6bc752ba-46bf-493a-9c81-e9f1d4b1e943 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d456084688

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Stammdaten

Auftraggeber
KWL mbH, Hannover
Veröffentlicht
08.11.2024
Frist (Submission)
10.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34992200 — Transportmittel
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Angebot umfasst den Bedarf der an dieser Ausschreibung beteiligten Städte / Gemeinden / Landkreisen (siehe Teilnehmerübersicht). Die Laufzeit des Angebotes entspricht dem Kalenderjahr 2025 (01.01.-31.12.2025). Das Angebot umfasst die Lieferung von Produkten aus folgenden Rubriken: 1. Verkehrszeichen 2. Straßennamenschilder 3. Aufstellvorrichtungen 4. Verschiedenes Die jeweilie Adresse der Ausschreibungsteilnehmer ist der Erfüllungsort für die Lieferungen. Der Einzelauftrag erfolgt durch Abrufauftrag.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
17 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).