AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXVHYRHYTP690P8X/documents) · Abgerufen am 17.08.2026 10:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6bdd9f1e-ec80-44cb-b19a-d461c307e294/

Beschaffung eines Schulmanagementsystems

Notice-ID: 6bdd9f1e-ec80-44cb-b19a-d461c307e294 · Procedure-ID: 36301867-f097-4ad8-a87c-d72faa6458b6

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Unna - Der Landrat, Unna
Veröffentlicht
23.04.2026
Frist (Submission)
29.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Kreis Unna ist Schulträger für die berufsbildenden Schulen und die Förderschulen im Kreisgebiet und zuständig für die IT-Ausstattung in den Schulen sowie für deren Wartung und Support. Mit der Umsetzung des Medienentwicklungsplans soll in den nächsten Jahren die IT-Landschaft der Schulen standardisiert werden, um für die Bewirtschaftung und Weiterentwicklung einen einheitlichen Rahmen zu schaffen. Ziel ist die Einführung eines zentralen Schulmanagementsystems zur Digitalisierung und Integration administrativer und pädagogischer Prozesse sowohl in den Förderschulen als auch in den berufsbildenden Schulen.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).