AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 20:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6c25762e-cf8d-41f2-9143-a9b73a153e0d/

Mittagsverpflegung für Einrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Kernen im Remstal

Notice-ID: 6c25762e-cf8d-41f2-9143-a9b73a153e0d · Procedure-ID: 05c6494e-0f15-46c8-909a-e475b7dfda7e

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Kernen im Remstal, Kernen im Remstal
Veröffentlicht
17.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15894200 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rahmen-Maximum
0 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvertrag über die tägliche Anlieferung von Mittagesverpflegung (cook&chill oder cook&freeze) für 1 Bedarfsstelle (Schulkindbetreuung) sowie die Bereitstellung von Räumlichkeiten und verzehrfertige Mittagsverpflegung für 1 Bedarfsstelle (Schulkindbetreuung) – Los 1 und Rahmenvertrag über die tägliche Anlieferung von Mittagesverpflegung (cook&chill oder cook&freeze) für 6 Bedarfsstellen (5 Kindertagesstätten und Tagespflege für Senioren) – Los 2 in Trägerschaft der Gemeinde Kernen ab dem 01.09.2026

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
16.02.2026
Zuschlagsentscheidung
05.02.2026
Angebotsspanne
0 – 0 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).