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Pflanzenüberlassung und Pflanzenpflege PREVIER 2025-13a
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Der vorliegende Auftrag zu Gärtnerdiensten und Grünflächenpflege umfasst die Bereitstel-lung und Pflege sämtlicher Pflanzen in den Innenräumen des Sockelbaus vom WG bis zum 6. OG sowie die Pflege der Außenbeete auf den vier Terrassen im 2., 3. und 4. OG. Außer-halb des Gebäudes auf Ebene des WG und EG sind keine Leistungen zu erbringen. Im Ein-zelnen umfasst der Auftrag folgende Leistungspakete: • Vermietung von gesunden und gepflegten Pflanzen inklusive passender Pflanzbehälter in den Innenräumen des Sockelbaus über das ganze Jahr; • Jahrespflege der Außenbeete auf den Terrassen Die Angaben gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbe-schreibung. Diese Angaben setzten die Anforderungen aus der Rechtsprechung (EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 – Simonsen & Weel) um.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 50 %
Die für die Bewertung des Angebots zu berücksichtigende Preiskennzahl P enthält alle von der Auftraggeberin an den/die Auftragnehmende/n zu entrichtenden Entgeltanteile über die Vertragslaufzeit. Dazu zieht die Auftraggeberin den im Preisblatt ermittelten Wertungspreis heran.
-
Qualität 50 %
Zur Gewichtung der einzelnen B-Kriterien und ihrer Bewertung wird auf die Bewertungsmatrix (Datei: Bewertungsmatrix) verwiesen. Das Prinzip der Bewertung erfolgt überschlägig wie nachfolgend dargestellt. Für jedes einzelne Kriterium kann der Erwartungshorizont (Zielerfüllungsgrad) und die Gewichtung aus der Bewertungsmatrix entnommen werden. Die Auftraggeberin geht bei der Bewertung anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen vor und wird unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und der beschriebenen Erwartungshorizonte ihre Bewertungspunkte vergeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 223 Tage nach Fristende
Auftragnehmer G.P.E. Raumbegrünung GmbHZuschlagswert 138.003 €1 Veröffentlichung
- 05.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 435 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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