AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=714431) · Abgerufen am 12.10.2026 09:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6c36f4c1-970d-49c2-ba34-8f4074f2076f/

Wartung ArcSight im Rahmen RO Extranet

Notice-ID: 6c36f4c1-970d-49c2-ba34-8f4074f2076f · Procedure-ID: f3779ac4-d6ab-4491-95c2-54f7857d4967

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Koblenz
Veröffentlicht
11.09.2024
Frist (Submission)
14.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50000000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Zentrum für Cyber‐Sicherheit der Bundeswehr (ZCSBw) wurde im Kalenderjahr 2022 mit Vertragsnummer Y/I2BB/NA052/58934 das System ArcSight 2 sowie dessen verlegefähige Anteile durch die Lieferanten SecuInfra installiert und in Betrieb genommen. Mit Vertrag Y/I2BB/QA035/58934 wurden mit Datum 19.04.2024 nun 365 PT an Wartung sowie für Erstellung von USE Cases eingekauft. Nun hat sich im Rahmen des Rollout "Extranet" herauskristallisiert, das auch dieses über SIEM (ArcSight) sowie dessen verlegefähige Anteile abgesichert werden muss. Dazu müssen mit einem neuen Vertrag weitere 220 PT an Wartung & Support eingekauft werden, die über eine Laufzeit bis zum 30.11.2026 durch ZCSBw abgerufen werden können.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.01.2025
Ende
30.11.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).