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Rahmenvereinbarung über die Belieferung von Hygienepapier
Kliniken der Stadt Köln gGmbH · Köln · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenHygienebedarfRahmen 463.593 €🏆 Kurt Müller GmbH · Pulheim-Brauweiler
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Los 2 VergebenPflege VerbrauchsmittelRahmen 150.334 €🏆 Kurt Müller GmbH · Pulheim-Brauweiler
- Kurt Müller GmbH · Pulheim-Brauweiler
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Klinken der Stadt Köln gGmbH schreiben die Belieferung von Hygienepapier entsprechend der Ausschreibungsunterlagen aus. Ziel der Vereinbarung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer anfänglichen Laufzeit von 24 Monaten und einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate. Der Auftrag wird per Zuschlag erteilt. Leistungsbeginn ist der 01.09.2025. Die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich aller Verlängerungsoptionen beträgt somit 48 Monate, d.h. bis zum 31.08.2029.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Kriterium der Vergabestelle: „iso-14024-com“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in§160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 70 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Kurt Müller GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 614 €1 Veröffentlichung
- 26.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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