AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/6c6bab8a-3e75-4708-b547-c36a41b87f6d) · Abgerufen am 04.09.2026 18:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6c6bab8a-3e75-4708-b547-c36a41b87f6d/

Durchführung von Fußverkehrs-Checks in NRW 2025-2026

Notice-ID: 6c6bab8a-3e75-4708-b547-c36a41b87f6d · Procedure-ID: 58291f52-94ec-4998-9a70-701fe70c65c1

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Stammdaten

Auftraggeber
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, Köln
Veröffentlicht
18.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71241000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
540.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In den Jahren 2025 und 2026 sowie optional 2027 sollen jährlich insgesamt bis zu zwölf Mitgliedskommunen des Zukunftsnetzes Mobilität NRW (ZNM NRW) die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe externer Unterstützung, Fußverkehrs-Checks durchzuführen. Detaillierte Informationen zum Umfang der Leistung entnehmen Sie bitte Kapitel II. "Leistungsbeschreibung" der Vertragsunterlagen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Planersocietät Frehn Steinberg Partner GmbH · Planungsbüro VIA eG
Vertragsabschluss
18.11.2024
Zuschlagsentscheidung
30.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).