AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 03:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6c6c0f0d-adfb-447e-8109-4a554a9b286e/

Messgerätebewegungen Sparte Gas

Notice-ID: 6c6c0f0d-adfb-447e-8109-4a554a9b286e · Procedure-ID: dcb8ef56-b3ee-4480-9991-b85a4488b3e7

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Stammdaten

Auftraggeber
enercity Netz GmbH, Hannover
Veröffentlicht
30.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
51210000 — Installationsdienste
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die enercity Netz GmbH (Auftraggeber) schreibt den Bedarf an Dienstleistungen zur Erbringung von gesetzlich vorgeschriebenen Turnus- und Stichprobenwechseln von Messgeräten und Zusatzeinrichtungen sowie das Tagesgeschäft auf Kundenwunsch (AWE - Ausbau, Wechsel und Einbau) in der Sparte Gas aus. Die Leistungen umfassen die Auftragssteuerung, Kundenkommunikation, Mangelbearbeitung, technische Ausführung vor Ort sowie die Erfassung, Bereitstellung und elektronische Übermittlung von Daten (z. B. Zählernummer, Zählerstand, Fotos). Die Messgeräte werden vom Auftraggeber beigestellt. Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Sparte Gas. Geplanter Vertrags- und Ausführungsbeginn ist der 01.03.2026 .

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
28.02.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).