AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Enzkreis und Stadt Pforzheim, Linienbündel BB04 Los 1 „Weil der Stadt“
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Böblingen, Böblingen
- Veröffentlicht
- 16.07.2025
- Frist (Submission)
- 29.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60112000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die öffentlichen Auftraggeber sind zuständige Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Die Landkreise und die Stadt Pforzheim sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel 4 zum 31.12.2025 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: -Linie 663 Weil der Stadt – Neuhausen (PF) -Linie 663A Weil der Stadt - Merklingen - Münklingen – Hausen (Schülerverkehr) -Linie 666 Weil der Stadt – Pforzheim -Linie 666A Tiefenbronn - Neuhausen – Steinegg (Schülerverkehr) -Linie N61 Döffingen - Schafhausen - Weil der Stadt - Merklingen - Münklingen - Hausen Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD). Die Einhaltung der Mindestziele ist auftraggeberbezogen zu gewährleisten. Die Auftraggeber erfüllen die Mindestziele durch andere Vergabeverfahren.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2033
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 32 Tage
Verfahrensverlauf — alle 6 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.08.2025
- Ausschreibung
- Ausschreibung
- Vorinformation
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.