AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.05.2026 13:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6c7b0019-b9de-49d6-90af-d53cafc42e6d/

Erweiterung Kältenetz

Notice-ID: 6c7b0019-b9de-49d6-90af-d53cafc42e6d · Procedure-ID: fb228f64-1a19-4dcd-9382-03cf76abb475

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Sozialstiftung Bamberg, Bamberg
Veröffentlicht
23.05.2025
Frist (Submission)
27.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331231 — Bauleistungen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

SSB_1023406 Erweiterung KältenetzDie bestehende Kälteversorgungsanlage am Klinikum am Bruderwald soll durch eine weitere Anlage erweitert werden. Die neue Anlage wird als Luftgekühlter Kaltwassersatz auf dem Dach des Klinikums am Bruderwald installiert. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Lieferung und Aufstellung der 3 Kältemaschinen und deren hydraulische Einbindung in die bestehende Kälteversorgung. Ein weiterer Bestandteil der Ausschreibung ist die Erneuerung der Druckhaltung in der bestehenden Kältezentrale.CPV-Codes:45331231-4Installation von kältetechnischen Anlagen42510000-4Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte

Vertragslaufzeit

Beginn
21.07.2025
Ende
29.11.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).