AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 01:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6c801f29-c306-452d-9f99-dc3ddb2cb1fb/

Erweiterung der Realisierung von Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit

Notice-ID: 6c801f29-c306-452d-9f99-dc3ddb2cb1fb · Procedure-ID: 06abee0e-5c78-4395-a1e0-90be8b5cfbdb

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Stammdaten

Auftraggeber
SRH Gesundheit GmbH, Heidelberg
Veröffentlicht
15.08.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72100000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
800.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die IT-Sicherheit an dem Klinikstandort Karlsbad-Langensteinbach der SRH Gesundheit GmbH soll im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) verbessert werden. Für jedes Projekt innerhalb des Fördertatbestandes 3 sind in den Kliniken der SRH Projekte zur Erhöhung der IT-Sicherheit umzusetzen. Alle Vorhaben der SRH Gesundheit GmbH mit Bezug auf IT-Sicherheit im Rahmen des KHZG sollen von einem IT-Dienstleister erbracht werden. Das Gesamtvorhaben bündelt die Maßnahmen und strebt eine zentrale Lösung über alle Einrichtungen der SRH, u.a. im SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach an.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.08.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
15.08.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 25.08.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe - Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).