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Ingenieurleistungen Verkehrsanlagen - Wiederherstellung einer Straße mit Stützmauer in der Ortsgemeinde Altenahr, Ortsteil Altenahr im Naturschutzgebiet Langfigtal
Ortsgemeinde Altenahr, v.d.d. Verbandsgemeinde Altenahr · Altenahr · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Die zu planende Verkehrsanlage der Straße Im Langfigtal (Maßnahme AkI0349) umfasst eine Fläche von rund 2700 m2. Sie beginnt an der Tunnelstraße (B267) direkt vor dem Straßentunnel und verläuft rund 680 m linksseitig der Ahr bis zum Wanderweg im Langfigtal (AkI0386) und zur Furt zur Jugendherberge. Eine Brücke, um eine dauerhafte Erreichbarkeit der Jugendherberge sicherzustellen, befindet sich derzeit in der Planung und wird an die Straße anschließen (AkI0393). Zwei weitere Brücken im Langfigtal sollen ebenfalls wiederaufgebaut werden. Hierzu wird die Straße als Baustraße dienen, so dass es zwischen der baulichen Umsetzung der Stützmauer und der finalen Wiederherstellung der Straße zu einem Zeitverzug von ca. 1-2 Jahren kommen kann. Die Straße muss grundhaft erneuert werden, da der Aufbau stark beschädigt wurde. Die Straße wurde nach der Flut nur provisorisch wiederhergestellt. Um den erforderlichen Aufbau festzulegen ist ein ausführliches Bodengutachten erforderlich. Die ersten rund 270 m der Straße werden durch eine Stützmauer zur Ahr hin abgegrenzt. Über die gesamte Länge verfügte die Stützmauer über eine Brüstung. Aufgrund des Schadensbildes der Stützmauer ist über die gesamte Länge ein Neubau vorgesehen. Das Ziel der Planung besteht darin, neben der Wiederherstellung, die nachhaltige Erlebbarkeit des Langfigtals für Einwohner und den Tourismus zu ermöglichen. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Ingenieurleistungen für die Objektplanung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (Objektplanung, Tragwerksplanung) zur Wiederherstellung einer Straße mit Stützmauer in Altenahr.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbung (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bewerber/Bieter die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der vorgenannten Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Preiseinschätzung
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