AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=891167) · Abgerufen am 25.10.2026 06:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6cae66ee-b526-44ab-a785-e77f84e91b69/

Sänitätszelte GW San

Notice-ID: 6cae66ee-b526-44ab-a785-e77f84e91b69 · Procedure-ID: ba1a130c-81a4-4c8b-92b1-e018eeadc97c

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Veröffentlicht
23.10.2026
Frist (Submission)
05.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39522530 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Sonstiges
Rahmen-Höchstwert
344.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren über 20 Stück pneumatische Universalzelte, inkl. Dämmung, für temporären Einsatz im Rahmen von Einsätzen für Bevölkerungsschutz / Katastrophenhilfe. Die Höchstmenge beträgt 20 Stück. Die Festbestellmenge beträgt 1 Stück. Die Leistung wird in einem Los vergeben. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zur o.g. Höchstmenge abgerufen werden. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtauftragmenge. Es besteht kein Anspruch auf Abruf des variablen Teils der Rahmenvereinbarung.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).