Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur Bürgschaft erforderlich
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Bauauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Abdichtungs- und Klempnerarbeiten (VE 302)

Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bissendorf · Osnabrück · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber

Angebote bis 12.11.2026, 10:15 Uhr (noch 26 Tage)

Beschreibung

Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Abdichtungs- und Klempnerarbeiten (VE 302)

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand sind Abdichtungs- und Klempnerarbeiten (VE 302) für den Neubau der Grundschule Wissingen.
  • Der Erfüllungsort ist Bissendorf im Landkreis Osnabrück.
  • Es handelt sich um eine offene Verfahrensart für Bauleistungen.

Die Ausschreibung betrifft Abdichtungs- und Klempnerarbeiten im Rahmen des Neubaus der Grundschule Wissingen in Bissendorf.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A) muss ein Bieter eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes vorlegen, vgl. § 6a EU Nr. 1 VOB/A. Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Anforderungen belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz

    Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1.500.000 EUR betragen. Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Mindestanforderung belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Referenzen - Der Bieter muss - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 3) - in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind, vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A. "Vergleichbare Leistungen" bedeutet, dass die Referenzleistungen hinsichtlich Umfang, Komplexität und Schwierigkeitsgrad einen tragfähigen Rückschluss auf die Fähigkeit des Bieters zulassen müssen, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Eine Identität der Leistungen ist zwar nicht erforderlich; erforderlich ist jedoch ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit, orientiert an den Kernelementen der ausgeschriebenen Leistung. Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Anforderungen belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.

  • Technische Fachkräfte (Ausführung)

    Beschäftigtenzahl - Dem Bieter müssen - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Anforderungen belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 26 Tage

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 3.613 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 194.006 €
Median 394.108 €
Oberes Quartil 620.887 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 12.11.2026, 10:15 Uhr (noch 26 Tage)
Vergabenummer LKOS 2026 - 293
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Osnabrück, Niedersachsen
Veröffentlicht 14.10.2026
CPV-Codes (3) 45261420 · Bauleistungen
45261300 · Bauleistungen
45261410 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Bissendorf
Laufzeit 23.07.2027 – 04.02.2028
Bindefrist (?) 60 Tage
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 6.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 371.587 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 111.338 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 10%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bissendorf. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 15.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bissendorf · Osnabrück