AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Köhlbrandquerung - Baugrunderkundung Landseitig West Los 1
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hamburg Port Authority AöR vertreten durch die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH, Hamburg
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- Frist (Submission)
- 19.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die landseitigen Baugrundaufschlüsse für die Brückentrasse westlich des Köhlbrands können nach den 6 unterschiedlichen Veranlassungen aufgeteilt werden. Im Folgenden werden die unterschied?lichen Veranlassungen den zugehörigen Teilprojekten (TP) zugeteilt: - Verkehrsknoten West (KNW) Dammbauwerke und Pfahlprobebelastungsflächen (PPB-Flä?chen) - TP01W ? Verkehrsknoten West Ingenieurbauwerke - TP02 - Strombrücke West (SBR West) und Pfahlprobebelastungsflächen - TP03W - Strombrücke West Landgewinnung - TP03LG - Strombrücke West Hilfsstützen - TP03HS - Rückbau alte Köhlbrandbrücke (KBB) - TP05 Die Erkundungen im Westen der Köhlbrandquerung umfassen die Bereiche Waltershof, Rugenber?ger Schleuse und Landbereich Pylon West. Die Lage der zugehörigen Aufschlüsse ist den Lageplänen der Anlagen 1.1 und 1.2 zu entnehmen. Die Mengen des beiliegenden Leistungsverzeichnisses sind als Kalkulationsgrundlage heranzuzie?hen. Im Rahmen der fortlaufenden Planung können sich die Anzahl der Aufschlüsse bereichsweise reduzieren oder erhöhen und in der Lage verschieben.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2027
- Ende
- 01.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.