Mehr Details
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenSchutzbekleidung, Reinigung, Desinfektion, PflegeRahmen 2.470.000 €🏆 Voigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH · Blumberg
-
Los 2 AufgehobenEinmal-Overall - atmungsaktiver Schutzanzuggesch. 20.000 €
-
Los 3 VergebenAbsperrung, KennzeichnungRahmen 150.000 €🏆 Voigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH · Blumberg
-
Los 4 AufgehobenInstrumente, Hilfsmittel, Kleingeräte Laborgesch. 100.000 €
-
Los 5 AufgehobenAllgemeines Verpackungsmaterialgesch. 80.000 €
-
Los 6 VergebenSpezielles VerpackungsmaterialRahmen 90.000 €🏆 Voigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH · Blumberg
-
Los 7 VergebenAdhäsionsmittelRahmen 80.000 €🏆 Voigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH · Blumberg
-
Los 8 VergebenAbformmittel, ZubehörRahmen 180.000 €🏆 Voigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH · Blumberg
-
Los 9 VergebenDNA-VerbrauchsmittelRahmen 700.000 €🏆 Voigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH · Blumberg
-
Los 10 VergebenTextil- und BodenspurenRahmen 100.000 €🏆 Voigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH · Blumberg
-
Los 11 AufgehobenLaborbedarfgesch. 90.000 €
-
Los 12 AufgehobenVortest BtMgesch. 140.000 €
-
Los 13 AufgehobenChemikalien und Flüssigkeitengesch. 80.000 €
- Voigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH · Blumberg
Beschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
-
📅 Frist verlängert
Die Angebotsfrist wurde bis zum 15. Oktober 2025 um 10.00 Uhr verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Verteidigung & Sicherheit-Ausschreibungen in Niedersachsen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Verteidigung & Sicherheit" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 %
Die Zuschläge in den 13 Losen werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-preis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Voigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH). Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.980.000 € -
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 85 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Voigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 2.470.000 €1 Veröffentlichung
- 08.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbe… nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →