AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 18:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6cd4ec81-46da-4cec-b245-9f53dfa52276/

Gigaausbau Stadt Schneverdingen 2.0

Notice-ID: 6cd4ec81-46da-4cec-b245-9f53dfa52276 · Procedure-ID: 04be5c8a-f60b-41b0-957c-8982e6bcf67f

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Heidekreis, Der Landrat, Soltau
Veröffentlicht
13.06.2025
Frist (Submission)
16.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den „grauen NGA-Gebieten“ in der Gemeinde Schneverdingen im Landkreis Heidekreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 390 Adressen (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet aus-gewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Zielbandbreite) gewährleisten. Die Zielbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
183 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung., Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).