AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/156577) · Abgerufen am 04.09.2026 00:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6cdcf9df-5d24-456d-9d52-e8a3a8980d05/

Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Brücke Sodinger Straße

Notice-ID: 6cdcf9df-5d24-456d-9d52-e8a3a8980d05 · Procedure-ID: 9288f007-c270-4a61-b7ad-7dde329d84e0

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Stammdaten

Auftraggeber
Emschergenossenschaft, Essen
Veröffentlicht
14.08.2026
Frist (Submission)
15.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für den Bau der Brücke Sodinger Straße für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke § 43 ff. HOAI 2021 (Leistungsphase 1 9) und Tragwerksplanung § 51 ff. HOAI 2021 (Leistungsphase 1 6). Die Planungsleistungen sind unter Anwendung der BIM-Methodik gemäß den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und dem BIM-Abwicklungsplan (BAP) zu erbringen. Die Sodinger Straße in Herne überquert den Landwehrbach km 2,69. Das Bauwerk wurde Anfang des 20. Jahrhunderts gebaut. Das Bauwerk besteht aus zwei nebeneinanderliegenden Durchlässen, einer Trockenwetterrinne und einem Hochwasser-Überlauf. Die Länge des Durchlasses beträgt 43,4 m. Das Trockenwettergerinne ist eine Schleuderbetonrohrleitung mit einem Durchmesser von 1,4 m. Der HW-Überlauf ist ein 5,5 m breiter Rechteckquerschnitt. Im Jahr 2023 wurde die Brücke einer Hauptprüfung unterzogen, die mit der Zustandsnote 3,4 abschloss. Daher soll das Bauwerk vollständig erneuert werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
30.06.2031

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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