Fimo/HB: S-Bahn Bln, GUw Lak Ersatzneubau, GUw Gbs, Tst Potsdam
DB Energie GmbH (Bukr 31) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Finalmontage / Hochbau: S-Bahn Berlin, Gleichstromunterwerk Lankwitz Ersatzneubau, Gleichstromunterwerk Griebnitzsee und Trafostation TÜ 3104 Potsdam
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Ersatzneubau von Gleichstromunterwerken und einer Trafostation im Berliner S-Bahn-Netz.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.221 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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17 Veröffentlichungen
- 27.01.2026 01.27 Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung einer bereits begonnenen Planung handelt (Erstellung der Bestandspläne auf Basis der Braunstriche). Die Erstellung der Bestandspläne für das Gewerk TK ist eine notwendige Leistung für den Abschluss des Projekts. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mit berücksichtigen müsste. (Doppelaufwendungen). 02.49 Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung einer bereits begonnenen Planung handelt (Erstellung der Bestandspläne auf Basis der Braunstriche). Die Erstellung der Bestandspläne für das Gewerk TK ist eine notwendige Leistung für den Abschluss des Projekts. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mit berücksichtigen müsste. (Doppelaufwendungen).
- 15.01.2026 01.26 Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung und Ausführung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Seitens DB Energie wurde im Laufe der AP Erstellung festgestellt, dass das ESTW-A BLio aktuell eine Zweiteinspeisung aus dem altem GUw Lankwitz besitzt. Diese Zweiteinspeisung soll nun auch im Zuge der Errichtung des neuen GUw Lankwitz erhalten und berücksichtigt werden. Dazu ist im Vorfeld eine entspr. Ausführungsplanung zu erstellen. Die Beauftragung eines zweiten AN würde auch neben der terminlichen Verschiebung, erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mit berücksichtigen müsste. (Doppelaufwendungen).
- 17.12.2025 MKA 01.25 Der AN Bau ist mit der Ausführung der Bauleistung des TH 1.3.1 beauftragt und hat auch die für einen Werkserfolg notwendigen zusätzlichen Leistungen zu erbringen. Es ist technisch nicht möglich für die Umsetzung eines Teilheftes mehrere BauAN einzusetzen. Weder zeitlich noch räumlich ist die Baustelle in der Lage mehrere BauAN einzusetzen (z. B. wegen eingeschränkter Verfügbarkeit von BE-Flächen). Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten in der Realisierung der Gesamtmaßnahme, da mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist und die baulichen Anlagen nicht fachgerecht fertiggestellt werden können. Dies wirkt sich auf den gesamten Bauablauf aus.
- 10.12.2025 MKA 02.047 Die zusätzlichen Kabeltiefbauleistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung, sind terminlich auf die Kapazitäten des AN abgestimmt und auf beengtem Raum als technische Zusammenhangsleistung auszuführen. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten in der Realisierung der Gesamtmaßnahme, da mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist und Kabel nicht verlegt werden können. Dies wirkt sich auf den gesamten Bauablauf bis hin zur Inbetriebnahme der Trafostation und des nachlaufend neu zu errichtenden GUw aus. MKA 02.048 Die zusätzlichen Reparaturleistungen der TW-Leitung und KTB-Arbeiten sind in unmittelbarem Zusammenhang mit den restl. Leistungen zu erbringen, zudem ist es notwendig die Leitung umgehend zu reparieren. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten in der weiteren Bauausführung, insbesondere kann die beschädigte TW-Leitung nicht umgehend repariert werden und müsste über einen langen Zeitraum abgestellt bleiben. Die TW-Versorgung der angeschlossenen Abnehmer wäre damit nicht sichergestellt.
- 30.10.2025 Der AN Bau ist mit der Ausführung der Bauleistung des TH 1.2.1 beauftragt und hat auch die für einen Werkserfolg notwendigen zusätzlichen Leistungen zu erbringen. Es ist technisch nicht möglich für die Umsetzung eines Teilheftes mehrere BauAN einzusetzen. Weder zeitlich noch räumlich ist die Baustelle in der Lage mehrere BauAN einzusetzen (z. B. wegen eingeschränkter Verfügbarkeit von BE-Flächen). Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten in der Realisierung der Gesamtmaßnahme, da mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist und die baulichen Anlagen nicht fachgerecht fertiggestellt werden können. Dies wirkt sich auf den gesamten Bauablauf aus.
- 17.07.2025 NT 01.05 Im Zuge der Planungsphase für die AP TK-Anlagen sind zusätzliche Leistungen wie die Bereinigung der Bestandsplansituation (Widersprüche bei IZ-Plan hinterlegten Pläne), zusätzlicher Leistungen aufgrund fehlende Bestandspläne und Erstellung von Bestandsunterlagen nach Abschluss der Baumaßnahme durchzuführen. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten in der Realisierung der Gesamtmaßnahme, da mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist und die baulichen Anlagen nicht fachgerecht fertiggestellt werden können. Dies wirkt sich auf den gesamten Bauablauf bis hin zur Inbetriebnahme der Trafostation und des GUw aus. NT 02.12_MKA 02.042 Im Zuge der Planungsphase für die AP TK-Anlagen sind zusätzliche Leistungen wie die Bereinigung der Bestandsplansituation (Widersprüche bei IZ-Plan hinterlegten Pläne), zusätzlicher Leistungen aufgrund fehlende Bestandspläne und Erstellung von Bestandsunterlagen nach Abschluss der Baumaßnahme durchzuführen. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten in der Realisierung der Gesamtmaßnahme, da mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist und die baulichen Anlagen nicht fachgerecht fertiggestellt werden können. Dies wirkt sich auf den gesamten Bauablauf bis hin zur Inbetriebnahme der Trafostation und des GUw aus.
- 02.07.2025 02.09 (4) - Im Zuge der Bauausführung sind zusätzliche Leistungen wie die Reperatur des Ortsnetzkabel, Leistungsmessung am ESTW- Abgang, Änderung der Kabelanlagen, Messung an den Bestandskabeln, Änderung Ausführung Trafostation und Abweichungen aus EP/AP erforderlich, um die fachgerechte elektrotechnische Ausrüstung der Trafostation (TÜ 3104) durchzuführen. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten in der Realisierung der Gesamtmaßnahme, da mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist und die baulichen Anlagen nicht fachgerecht fertiggestellt werden können. Dies wirkt sich auf den gesamten Bauablauf bis hin zur Inbetriebnahme der Trafostation und des Gl-Jw aus. 02.09 (11) - Im Zuge der Bauausführung sind zusätzliche Leistungen wie die Reperatur des Ortsnetzkabel, Leistungsmessung am ESTW- Abgang, Änderung der Kabelanlagen, Messung an den Bestandskabeln, Änderung Ausführung Trafostation und Abweichungen aus EP/AP erforderlich, um die fachgerechte elektrotechnische Ausrüstung der Trafostation (TÜ 3104) durchzuführen. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten in der Realisierung der Gesamtmaßnahme, da mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist und die baulichen Anlagen nicht fachgerecht fertiggestellt werden können. Dies wirkt sich auf den gesamten Bauablauf bis hin zur Inbetriebnahme der Trafostation und des Gl-Jw aus. 02.09 (17) - Im Zuge der Bauausführung sind zusätzliche Leistungen wie die Reperatur des Ortsnetzkabel, Leistungsmessung am ESTW- Abgang, Änderung der Kabelanlagen, Messung an den Bestandskabeln, Änderung Ausführung Trafostation und Abweichungen aus EP/AP erforderlich, um die fachgerechte elektrotechnische Ausrüstung der Trafostation (TÜ 3104) durchzuführen. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten in der Realisierung der Gesamtmaßnahme, da mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist und die baulichen Anlagen nicht fachgerecht fertiggestellt werden können. Dies wirkt sich auf den gesamten Bauablauf bis hin zur Inbetriebnahme der Trafostation und des Gl-Jw aus. 02.09 (25) - Im Zuge der Bauausführung sind zusätzliche Leistungen wie die Reperatur des Ortsnetzkabel, Leistungsmessung am ESTW- Abgang, Änderung der Kabelanlagen, Messung an den Bestandskabeln, Änderung Ausführung Trafostation und Abweichungen aus EP/AP erforderlich, um die fachgerechte elektrotechnische Ausrüstung der Trafostation (TÜ 3104) durchzuführen. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten in der Realisierung der Gesamtmaßnahme, da mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist und die baulichen Anlagen nicht fachgerecht fertiggestellt werden können. Dies wirkt sich auf den gesamten Bauablauf bis hin zur Inbetriebnahme der Trafostation und des Gl-Jw aus. 02.09 (27) - Im Zuge der Bauausführung sind zusätzliche Leistungen wie die Reperatur des Ortsnetzkabel, Leistungsmessung am ESTW- Abgang, Änderung der Kabelanlagen, Messung an den Bestandskabeln, Änderung Ausführung Trafostation und Abweichungen aus EP/AP erforderlich, um die fachgerechte elektrotechnische Ausrüstung der Trafostation (TÜ 3104) durchzuführen. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten in der Realisierung der Gesamtmaßnahme, da mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist und die baulichen Anlagen nicht fachgerecht fertiggestellt werden können. Dies wirkt sich auf den gesamten Bauablauf bis hin zur Inbetriebnahme der Trafostation und des Gl-Jw aus. 02.09 (30) - Im Zuge der Bauausführung sind zusätzliche Leistungen wie die Reperatur des Ortsnetzkabel, Leistungsmessung am ESTW- Abgang, Änderung der Kabelanlagen, Messung an den Bestandskabeln, Änderung Ausführung Trafostation und Abweichungen aus EP/AP erforderlich, um die fachgerechte elektrotechnische Ausrüstung der Trafostation (TÜ 3104) durchzuführen. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten in der Realisierung der Gesamtmaßnahme, da mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist und die baulichen Anlagen nicht fachgerecht fertiggestellt werden können. Dies wirkt sich auf den gesamten Bauablauf bis hin zur Inbetriebnahme der Trafostation und des Gl-Jw aus.
- 15.05.2025 MKA 01.02 Die Entleerung des Fäkalientanks steht in direktem Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung, ist terminlich auf die Kapazitäten des AN abzustimmen und als Zusammenhangsleistung zum Rückbau des Tanks auszuführen. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten in der Realisierung der Gesamtmaßnahme, da mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist, die sich auf den gesamten Bauablauf bis hin zur Inbetriebnahme des neu zu errichtenden GUw auswirken können. MKA 01.03 Geräte und Materialien sind im Eigentum des AN bzw. seines NUN. Ein Wechsel des AN ist daher nicht möglich. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten, da ein anderer AN keinen Zugriff auf die vor Ort befindlichen Geräte und Materialien hat. MKA 01.04 Die Reparatur der Trinkwasserleitung muss unverzüglich und im Rahmen der aktuellen Bautätigkeiten erfolgen. Nur der AN hat das erforderliche Material und Gerät vor Ort. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten, da die Reparatur der Leitung nicht unverzüglich erfolgen kann. Hierdurch entstehen Nutzungseinschränkungen des in Betrieb befindlichen Unterwerks. MKA 01.05 Der Einbau der Bockschwellen muss in direktem Zusammenhang mit den Montageleistungen der fST erfolgen und ist technisch in Verantwortung desselben AN durchzuführen. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten, da der Einbau der Schwellen in langfristig angemeldeten Sperrpausen erfolgen muss. Durch ein neues Vergabeverfahren verzögert sich der Schwelleneinbau, wodurch sich auch die vertraglich geschuldete Montage der fST verzögert und die Verfügbarkeit von Sperrpausen nicht sichergestellt werden kann. MKA 01.07 Ein Wechsel des AN führt zu Behinderungen in der Bauausführung. Der Schutz der Bäume sowie die Besatzkontrolle müssen vor Beginn der Bauleistungen erfolgen, da ansonsten ein Baustellenstopp droht. Der AG ist zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet. Ein durch einen AN-Wechsel verursachter Bauverzug führt zwangsläufig zu weiteren Vertragsänderungen, zusätzlichen Kosten und ist wirtschaftlich nicht begründbar. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten, da der Einbau des Baumschutzes zu Beginn der Bautätigkeiten erfolgen muss, die an einen vertraglich vereinbarten Rahmenterminplan inkl. angemeldeter Sperrpausen etc. gebunden sind. Durch ein neues Vergabeverfahren verzögert sich der Baubeginn, wodurch sich alle weiteren vertraglich geschuldeten Leistungen verzögern und die Verfügbarkeit von Sperrpausen zum dann erforderlichen Zeitpunkt nicht sichergestellt werden kann. MKA 01.12 Die zusätzlichen Dachdeckerarbeiten lassen sich baulich nicht von den restlichen vertraglich geschuldeten Leistungen trennen. Ein Wechsel des AN ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten, da eine bauliche Trennung der Leistungen nicht möglich ist. MKA 01.13 Die zusätzlichen Malerarbeiten lassen sich baulich nicht von den restlichen vertraglich geschuldeten Leistungen trennen. Ein Wechsel des AN ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten, da eine bauliche Trennung der Leistungen nicht möglich ist. MKA 01.15 Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die vom AN auszuführen sind, da durch ihn bereits weitere Wetterschutzgitter für andere Wandöffnungen hergestellt, geliefert und montiert werden. Ein Wechsel des AN führt zum Verlust von Synergieeffekten, insb. in der Planung, Herstellung/Qualitätssicherung und Lieferung der jeweiligen Gitter. Ein Wechsel des AN verzögert die Bauausführung. Eindringendes Regenwasser durch nicht verschlossene Wandöffnungen könnte zu Feuchteschäden im Gebäudeinneren führen, was wiederum zu weiteren Zusatzkosten und Schwierigkeiten führt. MKA 01.16 Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die vom AN auszuführen sind, da durch ihn bereits weitere Flureisenrahmen für andere Anlagen hergestellt, geliefert und montiert werden. Ein Wechsel des AN führt zum Verlust von Synergieeffekten, insb. in der Planung, Herstellung/Qualitätssicherung und Lieferung der jeweiligen Rahmen. Ein Wechsel des AN verzögert die Bauausführung. Ohne die erforderlichen Flureisenrahmen können die Anlagen nicht aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Hierdurch verzögert sich der Gesamtablauf der Maßnahme, was auch Auswirkungen auf bereits angemeldete Sperrpausen und den Betrieb hat. MKA 01.17 Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die vom AN auszuführen sind, da durch ihn sämtliche vertraglich geschuldete Leistungen erbracht werden und sich die zusätzlichen Leistungen nur geringfügig integrieren. Sie sind technisch nicht von den anderen Leistungen trennbar und können nur von einem AN als Zusammenhangsmaßnahmen ausgeführt werden. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten, da die zusätzlichen Leistungen technisch nicht von den vertraglich geschuldeten Leistungen trennen lassen. MKA 01.18 Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung, die vom AN im Zusammenhang mit dem Rückschnitt und der Entsorgung der biologisch abbaubaren Abfälle auszuführen ist. Rückbau/Entsorgung ist mit Selbstlader vorgesehen. Ein Wechsel des AN ist dahingehend nicht möglich, da das Transportfahrzeug dem AN gehört. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten, da die geplante Logistik für Rückbau/Entsorgung durch den AN geändert werden müsste, was zu weiteren geänderten Leistungen und Zusatzkosten führen würde.
- 13.05.2025 28: m Zuge der Bauausführung sind o. g. zusätzliche Leistungen erforderlich, um die fachgerechte Herstellung der Hochbaukörper GUw und Trafostation (TÜ 3104) sicherzustellen. Der AN ist mit der Errichtung des Unterwerks und der Trafostation beauftragt. Er hat für den Werkserfolg zusätzlich erforderliche Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen. Sämtliche Leistungen sind terminlich auf die Kapazitäten des AN abgestimmt und auf beengtem Raum als technische Zusammenhangsleistung auszuführen. Durch einen Wechsel des AN wäre für den AG nicht hinreichend erkennbar, welchem AN ggü. er ggf. Mangelansprüche geltend machen muss. / 31: Im Zuge der Bauausführung sind o. g. zusätzliche Leistungen erforderlich, um die fachgerechte Herstellung der Hochbaukörper GUw und Trafostation (TÜ 3104) sicherzustellen. Der AN ist mit der Errichtung des Unterwerks und der Trafostation beauftragt. Er hat für den Werkserfolg zusätzlich erforderliche Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen. Sämtliche Leistungen sind terminlich auf die Kapazitäten des AN abgestimmt und auf beengtem Raum als technische Zusammenhangsleistung auszuführen. Durch einen Wechsel des AN wäre für den AG nicht hinreichend erkennbar, welchem AN ggü. er ggf. Mangelansprüche geltend machen muss.
- 29.04.2025 NT 10 Im Zuge der Bauausführung sind o. g. zusätzliche Leistungen erforderlich, um die fachgerechte Herstellung der Hochbaukörper GUw und Trafostation (TÜ 3104) sicherzustellen. Der AN ist mit der Errichtung des Unterwerks und der Trafostation beauftragt. Er hat für den Werkserfolg zusätzlich erforderliche Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen. Sämtliche Leistungen sind terminlich auf die Kapazitäten des AN abgestimmt und auf beengtem Raum als technische Zusammenhangsleistung auszuführen. Durch einen Wechsel des AN wäre für den AG nicht hinreichend erkennbar, welchem AN ggü. er ggf. Mangelansprüche geltend machen muss. NT10 / MKA 02.003, 02.005, 02.028, 02.031 - GUw Griebnitzsee + Trafostation (TÜ 3104)- Änderungen Bauausführung Hochbau/AA - zus. Absteckung, Reparatur vorh. TW-Leitung, Sabotageschutzgitter, Flureisenrahmen für 400V-Schaltanlage und 110DV-Anlagen, Verfüllung Baugrube TÜ, Transportleistungen
- 10.04.2025 MKA 02.033 Das mehrfache Auf- und Zudeckeln steht in direktem Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung zur Kabelverlegung, ist terminlich auf die Kapazitäten des AN abgestimmt und auf beengtem Raum als technische Zusammenhangsleistung auszuführen. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Schwierigkeiten in der Realisierung der Gesamtmaßnahme, da mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist und Kabel nicht verlegt werden können, wenn die Kanäle verschlossen bleiben. Dies wirkt sich auf den gesamten Bauablauf bis hin zur Inbetriebnahme der Trafostation und des nachlaufend neu zu errichtenden GUw aus.
- 03.06.2024 NT 1-03 - Im Zuge eines Parallelprojekts (HOA/FBOA 647) muss die ZAS des VNBs erweitert werden. Hinzu kommt eine ZAS für das GUw Lankwitz (DB Energie) und eine ZAS für die HOA (DB InfraGO). Die zwei zusätzlichen ZAS'en werden im Rahmen der unternehmenspezifische Aufteilung benötigt, sodass bei der Stromabrechnung jedes Unternhmen aus seiner ZAS den Stromverbrauch ablesen kann. Darauf basierend sind die dazugehörigen Kabeltiefbauarbeiten notwendig, für die Kabelverlegung aus dem ZAS (VNB) zu den jeweiligen ZAS'en der DB. Die Kabeltiefbauarbeiten befinden sich auf DB Energie-Grundfläche. Des Weiteren werden zusätzlichen Kosten vermieden, da sonst die HOA ihre Stromversorgung durch das Bestand-GUw herstellen müsste. Das Bestands-GUw wird im Zuge der Errichtung eines neuen GUws zurückgebaut. Dadurch wäre eine erneute Kabelumverlegung für die HOA- Stromversorung in das neue GUw notwendig und es entstünden zusätzliche Kosten für die Besorgung leistungsfähigere Anlagen in der Eigenbedarfsanlage.
- 03.06.2024 NT 001 - Für das Unterkwerk soll zum ersten Mal ein Klimasystem (Klimaschrank) zum Einsatz kommen, wodurch sich die Raumtemperatur des Unterwerks regulieren lässt. Da hierzu keine Erfahrungswerte vorhanden sind und das dazugehörige Lastenheft wenig Informationen erhält, wurde seitens DB Energie ein Konzept gefordert, welcher die technischen Möglichkeiten und Vorgaben für die Ansteuerung und Meldungsübermittlung des Klimasystems beinhaltet. Dadurch soll die weitere Beplanung sowie Umsetzung eine Klimasystems vorläufig abgesichert werden, ohne das umfangreiche zusätzliche Leistungen in der Bauausführung notwendig sind. NT 002 - Für das Unterkwerk soll zum ersten Mal ein Klimasystem (Klimaschrank) zum Einsatz kommen, wodurch sich die Raumtemperatur des Unterwerks regulieren lässt. Da hierzu keine Erfahrungswerte vorhanden sind und das dazugehörige Lastenheft wenig Informationen erhält, wurde seitens DB Energie ein Konzept gefordert, welcher die technischen Möglichkeiten und Vorgaben für die Ansteuerung und Meldungsübermittlung des Klimasystems beinhaltet. Dadurch soll die weitere Beplanung sowie Umsetzung eine Klimasystems vorläufig abgesichert werden, ohne das umfangreiche zusätzliche Leistungen in der Bauausführung notwendig sind.
- 21.02.2024 Aufgrund einer Bestellerweiterung von DB Energie ist nur die Planung zusätzlicher Schaltfelder für die MS-Anlage vorzusehen. Die Planung der Schaltfelder erfordert geringe Anapssungsmaßnahmen und garantiert keine zusätzlichen Baumaßnahmen des neuzuerrichtenden Hochbaukörpers.
- 12.12.2023 Im Rahmen der Projektausführung sind Niederspannungskabel mit je einem größeren Kabelquerschnitt zu ersetzen, da diese zum Teil defekt sind und nicht mehr den heutigen Abschaltbedingungen erfüllen können. Durch die Anordnung wird lediglich nur die Kabelart geändert. Die Kabelführungen sowie weitere Bauleistungen bleiben unverändert gemäß Hauptvertrag bestehen.
- 12.12.2023 Im Rahmen der Projektausführung wird für die Trafostation 3104 ein Transformator mit höherer Leistung S=630kVA benötigt, als im HLV ausgeschrieben (S=400kVA). Die Erhöhung wird durch Anfragen zur Versorgung der E-Mobility und zur Versorgung neuer Werbungsbildschirme seitens des BHV begründet. Durch die Anordnung wird lediglich nur ein Transformator mit höhere Leistung ersetzt. Alle weiteren Bauleistungen bleiben unverändert gemäß Hauptvertrag bestehen. Durch den Bau des neuen Transformators ändert sich auch nicht die Beschaffenheit des Hochbaukörpers, da dieser für Transformatoren bis S=800kVA ausgelegt sind.
- 08.12.2023 Bei der Ortsbegehung wurde durch die ökologische Bauüberwachung festgestellt, dass auf den Baugeländen in Lankwitz und Griebnitzsee zusätzliche Bäume zu fällen sind, als im HLV angezeigt. Durch einen zusätzlichen AN würden neue Schnittstellen entstehen, wodurch eine einheitliche Leistungsbetreuung und -durchführung nicht gewährleistet werden kann. Eine notwendige zusätzliche Koordinierung in der Ausführung führt zu einem erhöhten Kostenrisiko. Bei neuer Vergabe würden Schnittstellen in der Ausführung entstehen, welche im Ablauf und Gewährleistung der weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen gefährden würde und demzufolge Terminverzüge generieren könnten. aktuell
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