AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 23:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6d0b6d8a-8824-4487-9190-8bb69fb7cdf5/

Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für die Generalsanierung und Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München

Notice-ID: 6d0b6d8a-8824-4487-9190-8bb69fb7cdf5 · Procedure-ID: 8fc7e5ea-bc30-4c7a-ade2-d2317e9b7f2f

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Stammdaten

Auftraggeber
Studierendenwerk München Oberbayern, München
Veröffentlicht
03.06.2026
Frist (Submission)
03.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Ausgabe 2020) für die Projektstufen 3 bis 5 im Rahmen der Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 6466 in München. Die Wohnanlage besteht aus zwei baulich verbundenen Gebäuden (Haus 64 und Haus 66, Gebäudeklasse 5, Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 11 BayBO) mit je 7 Geschossen und einer gemeinsamen Tiefgarage. Die Maßnahme wird durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gefördert.

Vertragslaufzeit

Beginn
27.07.2026
Ende
30.09.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).