AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YD1DYDWGF7S5/documents) · Abgerufen am 11.10.2026 14:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6d22e84f-ba15-4335-beff-50bb0fcd7db3/

Management- & Rahmenbelieferungsvertrag

Notice-ID: 6d22e84f-ba15-4335-beff-50bb0fcd7db3 · Procedure-ID: a8186280-1a78-487b-b1cd-f49a1141be6c

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Stammdaten

Auftraggeber
Märkische Catering GmbH - Vergabestelle im Zentraleinkauf, Lüdenscheid
Veröffentlicht
17.09.2026
Frist (Submission)
16.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
15800000 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Mit dieser Ausschreibung sucht die Märkische Gesundheitsholding einen erfahrenen, leistungsfähigen Partner für die Markische Catering GmbH, der die bestehenden Prozesse im Sinne einer modernen, effizienten und zukunftsorientierten Verpflegungsorganisation weiterentwickelt und gleichzeitig die hohen Anforderungen an Ernährungssicherheit, Hygiene, Wirtschaftlichkeit und Servicequalität erfüllt. Das Ziel ist es, mit einem einheitlichen Speisenplan, mit systemeinheitlichen, systemabgestimmten und gegarten Speisen eine wirtschaftliche sowie qualitative Verbesserung zu erreichen.

Vertragslaufzeit

Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).