AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/2a5a3b72-3678-4ccf-bd65-7badd3940fd6) · Abgerufen am 17.10.2026 02:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6d28652f-2c93-41ef-ae66-d9bec42565b4/

Betriebsgastronomie

Notice-ID: 6d28652f-2c93-41ef-ae66-d9bec42565b4 · Procedure-ID: c938aa91-808b-4bda-bda6-28871cbf05fb

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Stammdaten

Auftraggeber
Hamburger Energienetze GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
15.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
55510000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Geschätztes Rahmen-Volumen
52.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Betriebsgastronomie der Hamburger Energienetze GmbH (HNE) und die Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW). Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Speisenproduktion, die Belieferung der Standorte, die Frühstücks- und Mittagsversorgung, die Speisenausgabe, den Konferenzservice, die Durchführung von Sonderveranstaltungen sowie die jeweils auftraggeber- und standortspezifischen Zusatzleistungen. Leistungspaket 1: Betriebsgastronomie HNE Leistungspaket 2: Betriebsgastronomie HEnW

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2028
Ende
31.12.2032
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Hamburg, Finanzbehörde für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).