AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/4def47f9-33b4-4993-812d-39ec7d22fabb) · Abgerufen am 03.11.2026 19:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6d2bb0d7-ec55-4832-bfb9-206751254fc5/

KW 1/2 Lieferung von Switches und Zubehör

Notice-ID: 6d2bb0d7-ec55-4832-bfb9-206751254fc5 · Procedure-ID: e76bce18-356b-45dd-b082-431b0669822c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nürnberg - Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Veröffentlicht
14.10.2026
Frist (Submission)
16.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32422000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von Switchen und Zubehör für die Station A1. — Lieferung von Switchen und Zubehör für die Station B1. — Lieferung von Switchen und Zubehör für die Stationen: KW1 C1 KW2 A2 KW2 C2 KW2 D2 — Lieferung von Switchen und Zubehör für die Station D1N1 — Lieferung von Switchen und Zubehör für die Station D1N2 — Lieferung von Switchen und Zubehör für die Station G1 — Lieferung von Switchen und Zubehör für die Station S0

Lose

7 Lose — alle Lose Pflicht.

Vertragslaufzeit

Beginn
21.12.2026
Ende
28.01.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
25 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).