AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/6d2c1011-d0d6-4df5-ba5f-b4347d835d39) · Abgerufen am 14.09.2026 16:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6d2c1011-d0d6-4df5-ba5f-b4347d835d39/

Übernahme und Verwertung von Wertstoffen am Wertstoffhof Neunkirchen a. S.

Notice-ID: 6d2c1011-d0d6-4df5-ba5f-b4347d835d39 · Procedure-ID: 6d2c1011-d0d6-4df5-ba5f-b4347d835d39

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Nürnberger Land, Lauf a. d. Peg.
Veröffentlicht
08.08.2025
Frist (Submission)
10.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Loses sind folgende Leistungen: • Übernahme der Bauabfälle des Wertstoffhofes Neunkirchen a.S. an der Übernahmestelle des AN • Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für die jeweiligen Bauabfälle in maximaler Entfernung von 50 km zum Wertstoffhof Neunkirchen a.S. • Ggf. Transport der übernommen jeweiligen Bauabfälle von der Übernahmestelle zu einer Verwertungseinrichtung des AN • Vorbereitung zur Vermarktung/ Verwertung der jeweiligen Bauabfälle aus dem Landkreis Nürnberger Land • Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Bauabfälle aus dem Landkreis Nürnberger Land (Mengen siehe oben) • Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen Dieses Los beinhaltet folgende Fraktionen: Dämmstyropor HBCD-haltig, Dachpappe/Bitumen. Angaben zu den Mengen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). — Gegenstand dieses Loses sind folgende Leistungen: • Übernahme der Bauabfälle des Wertstoffhofes Neunkirchen a.S. an der Übernahmestelle des AN • Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für die jeweiligen Bauabfälle in maximaler Entfernung von 50 km zum Wertstoffhof Neunkirchen a.S. • Ggf. Transport der übernommen jeweiligen Bauabfälle von der Übernahmestelle zu einer Verwertungseinrichtung des AN • Vorbereitung zur Vermarktung/ Verwertung der jeweiligen Bauabfälle aus dem Landkreis Nürnberger Land • Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Bauabfälle aus dem Landkreis Nürnberger Land (Mengen siehe oben) • Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen Dieses Los beinhaltet folgende Fraktionen: Baumischabfälle, Leichtbaustoffe, Gipsabfälle, Flachglas, Kunststofffenster, Angaben zu den Mengen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). — Gegenstand diese Loses sind folgende Leistungen: • Übernahme der Altholzmengen des Wertstoffhofes Neunkirchen a.S. an der Übernahmestelle des AN • Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für die jeweiligen Altholzmengen in maximaler Entfernung von 50 km zum Wertstoffhof Neunkirchen a.S. • Ggf. Transport der übernommen jeweiligen Altholzmengen von der Übernahmestelle zu einer Verwertungseinrichtung des AN • Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Altholzmengen aus dem Landkreis Nürnberger Land • Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Altholzmengen aus dem Landkreis Nürnberger Land (Mengen siehe oben) • Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen Folgende Fraktionen werden gesammelt: Altholz AI-AIII [Mg/a]: 2.400,00; Altholz AIV [Mg/a]: 500,00. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). — Gegenstand diese Loses sind folgende Leistungen: • Übernahme der Altreifenmengen des Wertstoffhofes Neunkirchen a.S. an der Übernahmestelle des AN • Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für die jeweiligen Altreifenmengen in maximaler Entfernung von 50 km zum Wertstoffhof Neunkirchen a.S. • Ggf. Transport der übernommen jeweiligen Altreifenmengen von der Übernahmestelle zu einer Verwertungseinrichtung des AN • Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Altreifenmengen aus dem Landkreis Nürnberger Land • Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Altreifenmengen aus dem Landkreis Nürnberger Land (Mengen siehe oben) • Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen Folgende Fraktionen werden gesammelt: Altreifen [Mg/a]: 35,00. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). — Gegenstand diese Loses sind folgende Leistungen: • Übernahme der Altpapiermengen des Wertstoffhofes Neunkirchen a.S. an der Übernahmestelle des AN • Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für die jeweiligen Altpapiermengen in maximaler Entfernung von 50 km zum Wertstoffhof Neunkirchen a.S. • Ggf. Transport der übernommen jeweiligen Altpapiermengen von der Übernahmestelle zu einer Verwertungseinrichtung des AN • Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Altpapiermengen aus dem Landkreis Nürnberger Land • Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Altpapiermengen aus dem Landkreis Nürnberger Land (Mengen siehe oben) • Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen Folgende Fraktionen werden gesammelt: Altpapier (PPK) [Mg/a]: 350,00. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). — Gegenstand diese Loses sind folgende Leistungen: • Übernahme der Altmetallmengen des Wertstoffhofes Neunkirchen a.S. an der Übernahmestelle des AN • Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für die jeweiligen Altmetallmengen in maximaler Entfernung von 50 km zum Wertstoffhof Neunkirchen a.S. • Ggf. Transport der übernommen jeweiligen Altmetallmengen von der Übernahmestelle zu einer Verwertungseinrichtung des AN • Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Altmetallmengen aus dem Landkreis Nürnberger Land • Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Altmetallmengen aus dem Landkreis Nürnberger Land (Mengen siehe oben) • Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen Folgende Fraktionen werden gesammelt: Altmetall [Mg/a]: 600,00. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.01.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
51 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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