AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 22:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6d34d26d-6e8f-4d72-b2d6-fb2bb393c1c7/

Gebäudereinigung 2026-2029

Notice-ID: 6d34d26d-6e8f-4d72-b2d6-fb2bb393c1c7 · Procedure-ID: 0f76a28f-b0f3-4f2a-903b-ca2ab83ac5c3

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Kronberg
Veröffentlicht
09.11.2025
Frist (Submission)
08.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der vom Auftraggeber ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung von 28 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1 Mio. Quadratmetern. Die Ausschreibung enthält ein Los. Die Größe der Reinigungsflächen und die Zeitabstände der Reinigung ergeben sich aus der Einzelraumkalkulation und den Erläuterungen im Leistungsverzeichnis. Leistungszeitraum Die Leistung wird über einen Zeitraum von 36 Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten ausgeschrieben. Vertragsbeginn: 1. Mai 2026 Vertragsende: 30. April 2029

Vertragslaufzeit

Ende
08.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
113 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen (Geschäftsstelle der 1. und 2. Vergabekammer), Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).