AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6d387327-e186-41cc-b961-26b1c35875ba/

S46 Los 25 - Ausstattung Allgemein, Beschilderung, Feuerlöscher

Notice-ID: 6d387327-e186-41cc-b961-26b1c35875ba · Procedure-ID: e02d58c8-9392-4ab5-9a5e-ec5d669f2e07

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Stammdaten

Auftraggeber
Kommunaler Immobilien Service Potsdam (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, Potsdam
Veröffentlicht
13.06.2024
Frist (Submission)
16.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45214000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bei der Baumaßnahme am Schulgebäude der Gesamtschule (46) Friedrich-Wilhelm-von-Steuben in Potsdam ist die Brandschutzsanierung und eine weitreichende energetische Sanierung in mehreren Bauabschnitten geplant. Die Arbeiten erfolgen unter den besonderen Bedingungen während des laufenden Schulbetriebes. Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Allgemeine Ausstattung, Beschilderung und Feuerlöscher. Das Schulgebäude ist zweigeschossig und teilunterkellert (begrenzt für die Hausanschlüsse). Die Leistung ist nach Auftragsvergabe in 5 bis 6 Bauabschnitten zu erbringen:

Vertragslaufzeit

Beginn
19.08.2024
Ende
25.10.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).