AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/6d5094ab-5fcf-4d98-9488-fd4858f39db8) · Abgerufen am 29.09.2026 04:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6d5094ab-5fcf-4d98-9488-fd4858f39db8/

Unterhalts- und Glasreinigung im StMWi (2 Lose)

Notice-ID: 6d5094ab-5fcf-4d98-9488-fd4858f39db8 · Procedure-ID: 396fe5ab-eb6f-4c8c-ab51-13f556a6438d

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie , München
Veröffentlicht
12.12.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Unterhaltsreinigung und Glas- und Rahmenreinigung im StMWi. Die Gebäudeinnenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege von Decken, Türen und Wänden, textilen und nichttextilen Fußbodenbelägen, sanitären und haustechnischen Anlagen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung. Die Glas- und Rahmenreinigung erfolgt 2 x jährlich jeweils im Frühjahr und Herbst. Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang sind den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.01.2024
Ende
28.02.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
CLEAN Excellence GmbH
Vertragsabschluss
11.12.2023
Zuschlagsentscheidung
28.11.2023

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).